Initiative i3036: Nichtraucherlokale über 75 m2, darunter freie Wahl des Betreibers
 Ja: 16 (22%) · Enthaltung: 15 · Nein: 57 (78%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
27(18+9)58(31+27)
 
 
Nichtraucherschutz bleibt
Diese Initiative
 
 
19(14+5)53(25+28)
 
 
Nichtraucherschutz allein als Arbeitnehmendenschutz
Diese Initiative
 
 
38(15+23)29(22+7)
 
 
Freie Wahlmöglichkeit für Lokalbesitzer
Diese Initiative
 
 
48(24+24)32(20+12)
 
 
Streichung des Programpunktes Nichtraucherschutz
Diese Initiative
 
 
45(22+23)35(22+13)
 
 
Es ist völlig sinnlos, dass Punkte immer wieder neu abgestimmt werden und sich das Programm praktisch ständig ändert!
Letzter Entwurf vom 20.05.2013 um 18:28 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (8)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Nichtraucherschutz

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich aus Gründen des Nichtraucher- und Arbeitnehmerschutzes für ein ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden sowie in Lokalen (Restaurants, Bars, Cafés, Casinos, Clubs, Diskotheken, Gasthäuser, Heurige, Buschenschanken) aus, sofern diese eine Größe von mehr als 75 m² aufweisen. Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Kongresse, Konferenzen, Vorträge, Bälle, Konzertaufführungen, Bühnenveranstaltungen) und in Arbeitsräumen allgemein ist Rauchen nicht gestattet. Bei Lokalen mit einer Größe von weniger als 75 m² ist es den Betreibenden freigestellt, ob es ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sein soll, und entsprechend kennzuzeichnen.

Begründung:

Besonders unsere Partei muß Verbote und Beschränkungen sehr sensibel betrachten. Damit wir auch die Freigabe von Canabis stimmig argumentieren können brauchen wir einen Programmpunkt der den Genuß von Taback ebensowenig einschränkt wie den Genuß von Wasserpfeifen, für die es eigene Lokale bei uns gibt. Ebenso sollte es Lokale geben in denen Mariuahna genossen werden kann und ansonsten ebenfals so strikt verboten wie Rauchen. Nur dann sind die einzelnen Genußformen gleichwertig und damit diese gestzlichen Vorgaben für alle gleichermaßen akzeptabel. Die Grenze von 75 Quadratmetern soll verhindern, dass große Lokale sich als Raucherlokale deklarieren und damit Konkurenzdruck auf andere Betreiber ausüben.

Anregungen/Argumente

Textkorrektur: Erledigt

Kontra - Hinweis: Ja, ist eine Verschärfung. Da diese Regelung derzeit dazu führt das ein Chefbürüm das man als Mitarbeiter/in zwangsweise betreten muß, als Raucherzimmer erlaubt ist. Auch wenn nicht direkt geraucht wird vor den Mitarbeitern, ist der Raum dennoch rrauchdurchdrungen, was bei rauchempfindlichen Menschen schnell zu Atembeschwerden führen kann. Daher sollten Arbeitsbereich IMMER rauchfrei sein, egal wieviele Personen sich darin aufhalten. Gleichzeit soll die Initiative auch wieder Erleichterung gegen über der derzeitigen Programmposition bringen, da die kleinen Lokale weiterhin reinen Raucherlokale sein dürfen, wenn sie das wollen.

Kontra - Größe? Nein ist nicht willkürlich. 75 m2 wurde bei uns bereits diskutiert: http://derstandard.at/3094852 und (siehe "8. Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt: „§ 13a."