Initiative i2753: Änderung von §4 der Landesgeschäftsordnung (Wahlen)
Ja: 5 (83%) · Enthaltung: 0 · Nein: 1 (17%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 26.03.2013 um 20:06 Uhr · Quelltext
In der Landesgeschäftsordnung soll §4 geändert werden:
Alter Text
§4 Wahlen
(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der LO. :
Neuer Text
§4 Wahlen
(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der Piratenpartei Österreichs. :
Begründung
Die Wahlordnung der Bundesorganisation ist ausreichend und es ist keine eigene Wahlordnung notwendig.