In der Landesgeschäftsordnung soll §4 geändert werden: =Alter Text= §4 Wahlen (1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der LO. : =Neuer Text= §4 Wahlen (1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der Piratenpartei Österreichs. : =Begründung= Die Wahlordnung der Bundesorganisation ist ausreichend und es ist keine eigene Wahlordnung notwendig.