In der Landesgeschäftsordnung soll §4 geändert werden:
Alter Text
§4 Wahlen
(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der LO. :
Neuer Text
§4 Wahlen
(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der Piratenpartei Österreichs. :
Begründung
Die Wahlordnung der Bundesorganisation ist ausreichend und es ist keine eigene Wahlordnung notwendig.