In der Landesgeschäftsordnung soll §4 geändert werden:

Alter Text

§4 Wahlen

(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der LO. :

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§4 Wahlen

(1) Bei Wahlen gilt die zum Zeitpunkt der Wahlen gültige Wahlordnung der Piratenpartei Österreichs. :

Begründung

Die Wahlordnung der Bundesorganisation ist ausreichend und es ist keine eigene Wahlordnung notwendig.