Diese Initiative | 20 | (17+3) | 39 | (29+10) | Keine offenlegung des SRA notwendig |
Initiative i257: Hinterlegung des SRA beim Notar
Ja: 22 (45%) · Enthaltung: 15 · Nein: 27 (55%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 20.08.2012 um 13:17 Uhr · Quelltext
Antrag
Alle Organe, wie etwa BV, BGF, BSG, EBV, LV, LGF, LR, RAP, ELV müssen ihren SRA entweder beim Notar oder der BGF hinterlegen, damit diese als Kanidaten für ein entsprechendes Organ zugelassen werden.
Begründung
Möglich alternative, wobei ich eigentlich nicht dafür bin, zugleich es mir aber einleuchtet, dass dies eine Notwendigkeit ist, um sich entsprechende schlechte Nachrichten vom Hals halten zu können, welche in Folge einer wahl einer vorbestraften Person aufkommen können.
Eines sollte man beachten: der SRA bezeugt nicht die Moralischen einstellungen, sondern nur, ob diese Person rechtskräftig verurteilt wurde.