Initiative i2402: Lesen der Satzung vor Einbringen von Anträgen
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Letzter Entwurf vom 17.02.2013 um 18:37 Uhr · Quelltext

wer unsere satzung gelesen hat, muß wissen daß da steht:

§ 1. Partei
(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

und

§ 6. Allgemeine Regelungen
(5) Mitglieder werden geschlechtsneutral als „Pirat“ bezeichnet.

somit geht ein antrag der sich auf das wort "PiratInnen" bezieht völlig in´s leere.