Initiative i2273: Kopplung der durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten an die Vorstandseinkommen
 Ja: 39 (81%) · Enthaltung: 16 · Nein: 9 (19%) · Angenommen
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31(18+13)30(16+14)
 
 
Kein Programmpunkt zu dieser Thematik
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42(19+23)12(9+3)
 
 
Soziale Gerechtigkeit bei Einkommen unselbständig Tätiger
Letzter Entwurf vom 06.02.2013 um 16:29 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Die Piratenpartei Österreichs möge folgenden Antrag in ihr Programm aufnehmen:

Text

Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz

Einkommen

Die Piratenpartei Österreichs schlägt vor, dass das Wachstum der Einkommen der Beschäftigten an das Wachstum der Einkommen der den Eigentümern verantwortlichen Führungskräfte gekoppelt wird. Basis der Kopplung ist das Einkommen der Führungskräfte. Steigt das Einkommen der Geschäftsleitung, so steigt das Einkommen der Mitarbeiter in gleichem Maße mit. Es handelt sich dabei um eine faire Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg.
 

Begründung

Am Ertragszuwachs eines Unternehmens arbeiten alle mit. In guten wie in schlechten Zeiten. Die Geschäftsleitung in ihrer Rolle als Entscheider genau so wie der einfache Mitarbeiter. Wenn ein Unternehmen Wachstum und Ertragssteigerungen erzielt, dann werden Erträge daraus großteils nur der Geschäftsleitung ausgezahlt. Die Beteiligung der Mitarbeiter an diesem Erfolg ist hingegen fakultativ und wird zumeist nur durch eine Entscheidung des Managements selbst festgelegt bzw. in manchen Unternehmen vom Betriebsrat mit ausverhandelt.

Wichtig ist hierbei folgendes: Hier wird nichts verboten, alles ist erlaubt. Dem Top Management kann jede Summe ausbezahlt werden, die es einfordert. Wichtig ist nur, dass die Mitarbeiter daran mitpartizipieren. Denn sie sind elementarer Teil des Erfolges. Viele Unternehmen praktizieren bereits heute Bonusmodelle, wo Mitarbeiter am Erfolg mitpartizipieren. Obiger Vorschlag würde aus einer Option eine Pflicht machen und die Bedingungen vereinheitlichen. Derzeit hängt diese Mitpartizipation u.a. von der Gehaltsverhandlung und damit von den Bedingungen ab, unter denen verhandelt wird.

Wie im Hauptantrag vermerkt, könnte man eine 1:8 Relation zwischen Einkommen des Top Managements und dem durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten festlegen. Oder man arbeitet an einer relativen Ausgestaltung, wo die prozentuellen Zuwächse 1:1 auch bei den Beschäftigten angewandt werden. Die Piraten sollten sich die konkrete Ausformung des Zusammenhanges als Verhandlungsoption freihalten.

Ich weiß, auch dieser Antrag ist populistisch. Allerdings stellt dieser Antrag das Modell auf den Kopf. Er nivelliert nicht nach unten, sondern nach oben, während er Fairness und Gleichbehandlung sicherstellt. Die Anwendbarkeit solcher Regelungen im privaten Bereich muss geprüft werden, könnte aber im Rahmen von Kollektivverträgen mitverhandelt werden.
 

Anregungen

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Bundesforum: Re: Kopplung der durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten...
 

Historie

06-Feb-2013: Angelegt (BD)