Diese Initiative | 12 | (9+3) | 42 | (19+23) | Kopplung der durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten an die Vorstandseinkommen | |||
Diese Initiative | 27 | (17+10) | 34 | (17+17) | Kein Programmpunkt zu dieser Thematik |
Antrag:
Das maximal mögliche Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit beträgt das
Acht-Fache (8 x) des durchschnittlichen Verdienstes aller unselbständig Tätigen desselben Unternehmens/derselben Dienststelle/alternativ: derselben Branche.
Ein höheres Einkommen kann einem unselbständig Tätigen zugesagt werden, für den das Acht-Fache übersteigenden Teil gilt aber:
- dieser Einkommensteil ist Gewinnverwendung,
- folglich bedarf es eines Beschlusses der Mehrheit der jeweiligen Gesellschafterversammlung
- steuerlich unterliegt der dem Empfänger zufließende Teil sowohl der Lohnsteuer als auch der KapitalErtragSteuer (allerdings nicht anrechenbar), auf Unternehmensebene erhöht er den Gewinn und damit entsprechend die Einkommen/KörperschaftSteuer-Grundlage.
Konsequenzen für Unternehmen, die es sich leisten können, ihren unselbständig Tätigen solche Gewinnzusagen zu machen: Rückzahlung aller öffentlichen/staatlichen Förderungen
Dasselbe gilt für alle Unternehmen, die als Eigentümer für eine solche Gewinnverteilung stimmen.
Mehrheitlich staatlichen Eigentumsvertretern ist es strikt untersagt, zugunsten einer solchen Gewinnverteilung zu stimmen.
Hintergrund:
Es war einmal üblich, daß die Verwalter in Unternehmen (also die Manager) zwar ein höheres Gehalt bezogen als die operativ tätigen Mitarbeiter. Diese Differenz betrug vielleicht 20-30%.
Seit Jahrzehnten ist ein Trend zu beobachten, daß diese Schere massiv auseinander driftet.
Heute verdienen diese "Verwalter" (also Manager ohne Kapital- und Unternehmerrisiko) das 20-30 fache, in Extremfällen sogar das bis zu 600-fache der operativen Leistungsträger.
Dies entspricht einem auch im Finanz- und Vermögensverwaltungswesen beobachtbaren Trend, daß sich die Verwalter einen immer größeren Anteil des erwirtschafteten Ergebnisses zuschanzen.
Das Acht-Fache habe ich gewählt als Schnittmenge der mir bekannten Diskussionen über ethisches Einkommen.
Ziel des Antrags:
Dieses Mißverhältnis nicht zu verbieten, aber steuerlich als das darzustellen, das es wirklich ist: nämlich Gewinnverteilung.
Im privaten Bereich mag das durchaus fortgesetzt werden (wenn auch steuerlich unattraktiver), für die Allgemeinheit ist es jedoch unakzeptabel, diese Fehlentwicklung eventuell mit Fördergeldern (bzw. staatliche Mittel, welcher Art auch immer) zu unterstützen, oder über (überhöhte) Monopol-Preise von staatlich dominierten Unternehmen zu begleichen.
Nebeneffekt: Unterbindung der krankhaften Bonus- und Prämien-Strukturen im Bereich der Banken und staatlichen Unternehmen - in diesen ist zur Zeit diese Fehlentwicklung am extremsten ausgeprägt!
Nebeneffekt 2: Bringt man die Gier der "Top-Verwalter" und "Top-Manager" so unter Kontrolle, besteht auch weniger Motivation, Mitarbeiter abzubauen, um die eigenen Einkünfte zu maximieren.