Initiative i2181: Klarstellung, der zwingenden Parteimitgliedschaft für SG (ohne Altersbeschränkung)
Diese Initiative wurde am/um 27.01.2013 23:13:01 Uhr zurückgezogen

Die Initiatoren empfehlen folgende Initiative zu unterstützen: Thema #1015: Klarstellung, der NICHT zwingenden Parteimitgliedschaft für SG (ohne Altersbeschränkung)
Letzter Entwurf vom 27.01.2013 um 23:02 Uhr · Quelltext

Antrag

Ersetzen von §16(3) von bisher:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche keine anderen bundes- oder landesweiten Organfunktionen oder politischen Mandate innehaben.

durch:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht kann jede natürliche Person sein. Es sind die Parteimitglieder davon ausgeschlossen, welche andere bundes- oder landesweite Organfunktionen oder politische Mandate innehaben.

Begründung

Klarstellung, dass auch Nicht-Parteimitglieder im SG tätig sein dürfen. Die Grenze von 16 Jahren habe ich aus dem Wahlalter abgeleitet. Ich habe bewusst auf 18 Jahre / Volljährigkeit verzichtet, da Indiskretionen von Seiten der BGF darauf hindeuten, dass diese bei allen aktuellen Mitgliedern (Stand 25.01.2013) nicht gegeben sein soll.

Als Mitmachpartei sollten auch Organe Nicht-Mitgliedern offen stehen.

Ohne Altersbeschränkung: Wir haben weder für Organe noch für die Mitgliedschaft Altersbeschränkungen, warum sollten wir hier welche haben? Die Basis wird schon richtig entscheiden!

Anregungen

  • keine gehört raus: Logikfehler korrigiert