Diese Initiative | 30 | (24+6) | 25 | (6+19) | Klarstellung, der NICHT zwingenden Parteimitgliedschaft für SG (ohne Altersbeschränkung) | |||
Diese Initiative | 39 | (22+17) | 24 | (11+13) | Klarstellung, der NICHT zwingenden Parteimitgliedschaft für SG | |||
Diese Initiative | 45 | (24+21) | 15 | (6+9) | Änderung § 16/3 Bundessatzung |
Initiative i2161: Klarstellung, der zwingenden Parteimitgliedschaft für SG
Ja: 46 (72%) · Enthaltung: 3 · Nein: 18 (28%) · Angenommen
Antrag
Ersetzen von §16(3) von bisher:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche keine anderen bundes- oder landesweiten Organfunktionen oder politischen Mandate innehaben.
durch:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein. Es sind die Mitglieder davon ausgeschlossen, welche andere bundes- oder landesweite Organfunktionen oder politische Mandate innehaben.
Begründung
Klarstellung, dass nur Parteimitglieder im SG tätig sein dürfen
Anregungen
- keine gehört raus: Logikfehler korrigiert