Initiative i215: Änderung LDO § 7 (2) - Quorum von x^0.6 für Beschlussfähigkeit
 Ja: 29 (59%) · Enthaltung: 8 · Nein: 20 (41%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 15.08.2012 um 19:01 Uhr · Quelltext

Aus der Liquid-Democracy-Ordnung soll in §7 Absatz (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.7. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.7 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x.

Neuer Text

(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.6. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.6 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x.

Begründung

In einem unverbindlichen Meinungsbild hatten sich mehr Piraten für die x^0.6 Variante entschieden. Daher sollte diese auch in die LDO übernommen werden.