Diese Initiative | 23 | (19+4) | 23 | (14+9) | Änderung LDO § 7 (2) - Kein Quorum für Beschlussfähigkeit |
Initiative i215: Änderung LDO § 7 (2) - Quorum von x^0.6 für Beschlussfähigkeit
Ja: 29 (59%) · Enthaltung: 8 · Nein: 20 (41%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 15.08.2012 um 19:01 Uhr · Quelltext
Aus der Liquid-Democracy-Ordnung soll in §7 Absatz (1) wie folgt geändert werden:
Alter Text
(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.7. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.7 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x.
Neuer Text
(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.6. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.6 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x.
Begründung
In einem unverbindlichen Meinungsbild hatten sich mehr Piraten für die x^0.6 Variante entschieden. Daher sollte diese auch in die LDO übernommen werden.