Aus der Liquid-Democracy-Ordnung soll in §7 Absatz (1) wie folgt geändert werden: ==== Alter Text ==== (2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.7. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.7 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x. ==== Neuer Text ==== (2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.6. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.6 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x. ==== Begründung ==== In einem unverbindlichen Meinungsbild hatten sich mehr Piraten für die x^0.6 Variante entschieden. Daher sollte diese auch in die LDO übernommen werden.