Diese Initiative | 5 | (5+0) | 8 | (1+7) | Abschaffung Gliederung Graz; Schaffung des Themenbereichs Graz | |||
Diese Initiative | 5 | (5+0) | 8 | (1+7) | Abschaffung Gliederung Graz; Schaffung des Themenbereichs "Regionale Themen" | |||
Diese Initiative | 11 | (4+7) | 2 | (2+0) | LQFB-Gliederung Graz soll beibehalten werden |
Initiative i1843: LQFB-Gliederung Graz soll beibehalten werden (verbessert)
Ja: 11 (92%) · Enthaltung: 1 · Nein: 1 (8%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Der L-LDO § 2 soll wie folgt hinzugefügt werden:
Text
Untergliederungen
- (1) Es existieren die folgenden Untergliederungen:
- Graz
- (2) Stimmberechtigt in den Untergliederungen sind alle Mitglieder der LO Steiermark. Die Unterorganisationen dürfen das Stimmrecht weiter einschränken, sofern zumindest alle Mitglieder stimmberechtigt sind die im entsprechenden Bezirk bzw. in der entsprechenden Gemeinde stimmberechtigt sind.