Initiative i1705: Legalitätsprinzip
Diese Initiative wurde am/um 20.12.2012 01:08:54 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 19.12.2012 um 16:00 Uhr · Quelltext

In die Satzung möge in § 6 folgender Absatz hinzugefügt werden:

Text

Für Satzung und Bundesgeschäftsordnung gilt das Legalitätsprinzip.

Begründung

Das Legalitätsprinzip besagt "dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf". Ähnlich sollten wir auch für Satzung und Bundesgeschäftsordnung regeln dass das Legalitätsprinzip gilt.

Wenn wir das nicht machen müssen wir explizit dazu schreiben wer was nicht darf. D.h. z.B. beim BV dazuschreiben dass er nicht die Mitgliederverwaltung und die Finzanzverwaltung machen darf, bei der BGF dazuschreiben dass sie nicht die Außenvertretung machen darf. usw.

Insofern ist das nur eine Festschreibung des Status Quo.

Explizit halte ich hier nochmal Fest: Das Handeln der Organe im Rahmen ihrer definierten Tätigkeitsfelder wird von diesem Antrag nicht berührt.