In die Satzung möge in § 6 folgender Absatz hinzugefügt werden:
= Text =
Für Satzung und Bundesgeschäftsordnung gilt das Legalitätsprinzip.
= Begründung =
Das Legalitätsprinzip besagt "dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf". Ähnlich sollten wir auch für Satzung und Bundesgeschäftsordnung regeln dass das Legalitätsprinzip gilt.

Wenn wir das nicht machen müssen wir explizit dazu schreiben wer was '''nicht''' darf. D.h. z.B. beim BV dazuschreiben dass er nicht die Mitgliederverwaltung und die Finzanzverwaltung machen darf, bei der BGF dazuschreiben dass sie nicht die Außenvertretung machen darf. usw.

Insofern ist das nur eine Festschreibung des Status Quo.

Explizit halte ich hier nochmal Fest: Das Handeln der Organe im Rahmen ihrer definierten Tätigkeitsfelder wird von diesem Antrag '''nicht''' berührt.