Initiative i1668: Erweiterung von §7 der Landesgeschäftsordnung
 Ja: 2 (22%) · Enthaltung: 0 · Nein: 7 (78%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 14.12.2012 um 14:59 Uhr · Quelltext

Die Landesgeschäftsordnung soll in §7 wie folgt erweitert werden:

Alter Text

entfällt.

Neuer Text

(11) Innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich werden zuerst Beschlüsse gefasst und erst danach die daraus resultierenden Tätigkeiten durchgeführt. Eine Änderung der Reihenfolge ist nicht zulässig.

Begründung

Zuletzt wurde darauf verwiesen, dass die Reihenfolge von Beschluss und daraus resultierender Tätigkeit in der Landesgeschäftsordnung nicht klar geregelt ist.