Die Landesgeschäftsordnung soll in §7 wie folgt erweitert werden:

++**Alter Text**++

entfällt.

++**Neuer Text**++

(11)	Innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich werden zuerst Beschlüsse gefasst und erst danach die daraus resultierenden Tätigkeiten durchgeführt. Eine Änderung der Reihenfolge ist nicht zulässig.

++**Begründung**++

Zuletzt wurde darauf verwiesen, dass die Reihenfolge von Beschluss und  daraus resultierender Tätigkeit in der Landesgeschäftsordnung nicht klar geregelt ist.