Die Landesgeschäftsordnung soll in §7 wie folgt erweitert werden:
Alter Text
entfällt.
Neuer Text
(11) Innerhalb der Landesorganisation Niederösterreich werden zuerst Beschlüsse gefasst und erst danach die daraus resultierenden Tätigkeiten durchgeführt. Eine Änderung der Reihenfolge ist nicht zulässig.
Begründung
Zuletzt wurde darauf verwiesen, dass die Reihenfolge von Beschluss und daraus resultierender Tätigkeit in der Landesgeschäftsordnung nicht klar geregelt ist.