Diese Initiative | 27 | (24+3) | 26 | (21+5) | Bundeswahlordnung: volle Transparenz des Wahlkampfteams |
Initiative i155: Bundeswahlordnung: verzögerte Transparenz des Wahlkampfteams
Ja: 33 (61%) · Enthaltung: 5 · Nein: 21 (39%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 11.08.2012 um 13:39 Uhr · Quelltext
Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV.
Antrag
Der folgende Punkt werde in der BWO hinzugefügt:
§5. Wahlantritt
(11) Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampfteams müssen protokolliert, aber erst nach dem Wahltermin veröffentlicht werden. Sitzungen des Wahlkampfteams können unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nicht am Wahlkampf beteiligter Mitglieder stattfinden.
Begründung
Die Transparenz des Wahlkampfteams muss aus taktischen Gründen eingeschränkt sein; eine verzögerte Offenlegung der Wahlkampfteam-Aktivitäten (erst nach der Wahl) erfüllt das Gebot der Transparenz, opfert aber keine potenziellen taktischen Vorteile.