Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV.

=Antrag=
Der folgende Punkt werde in der BWO hinzugefügt:

==='''§5.''' Wahlantritt===
'''(11)''' Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampfteams müssen protokolliert, aber erst nach dem Wahltermin veröffentlicht werden. Sitzungen des Wahlkampfteams können unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nicht am Wahlkampf beteiligter Mitglieder stattfinden.

=Begründung=
Die Transparenz des Wahlkampfteams muss aus taktischen Gründen eingeschränkt sein; eine verzögerte Offenlegung der Wahlkampfteam-Aktivitäten (erst nach der Wahl) erfüllt das Gebot der Transparenz, opfert aber keine potenziellen taktischen Vorteile.