Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV.

Antrag

Der folgende Punkt werde in der BWO hinzugefügt:

§5. Wahlantritt

(11) Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampfteams müssen protokolliert, aber erst nach dem Wahltermin veröffentlicht werden. Sitzungen des Wahlkampfteams können unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nicht am Wahlkampf beteiligter Mitglieder stattfinden.

Begründung

Die Transparenz des Wahlkampfteams muss aus taktischen Gründen eingeschränkt sein; eine verzögerte Offenlegung der Wahlkampfteam-Aktivitäten (erst nach der Wahl) erfüllt das Gebot der Transparenz, opfert aber keine potenziellen taktischen Vorteile.