Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV. =Antrag= Der folgende Punkt werde in der BWO hinzugefügt: ==='''§5.''' Wahlantritt=== '''(11)''' Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampfteams müssen protokolliert, aber erst nach dem Wahltermin veröffentlicht werden. Sitzungen des Wahlkampfteams können unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nicht am Wahlkampf beteiligter Mitglieder stattfinden. =Begründung= Die Transparenz des Wahlkampfteams muss aus taktischen Gründen eingeschränkt sein; eine verzögerte Offenlegung der Wahlkampfteam-Aktivitäten (erst nach der Wahl) erfüllt das Gebot der Transparenz, opfert aber keine potenziellen taktischen Vorteile.