Diese Initiative | 15 | (13+2) | 22 | (18+4) | Schutzdauer - Bis zum Tod, oder 10 Jahre nach Veröffentlichung | |||
Diese Initiative | 20 | (13+7) | 9 | (9+0) | Schutzdauer - Enden mit Tod, ausser bei minderjähriger Nachkommenschaft | |||
Diese Initiative | 18 | (16+2) | 14 | (11+3) | Schutzdauer - 20 Jahre nach Erstveroeffentlichung | |||
Diese Initiative | 22 | (20+2) | 13 | (9+4) | Schutzdauer - 30 Jahre nach Erstveroeffentlichung |
Schutzdauer
Die Schutzdauer des Urheberrechts beginnt mit dem Datum der Erstveröffentlichung (erste öffentliche Verbreitung jeder Art) und endet ein Jahr nach dem Tod des Urhebers, aber frühestens fünf Jahre nach der Erstveröffentlichung. Die Mindestschutzdauer gilt nur, wenn eine Veröffentlichung vor Ablaufen der Jahresfrist nach Ableben des Urhebers stattfindet.
Begründung
5 Jahre Mindestschutz oder bis ein Jahr nach dem Tod des Urhebers
Die Schutzdauer liegt derzeit bei Lebenszeit + 70 Jahre. Dies ist unserer Meinung nach zu viel und begünstigt zu stark Verwerter und Erben. Künstlern sollen Zeit ihres Lebens die alleinigen Verwertungs- und Urheberrechte an ihren Werken haben
Eine Mindestschutzdauer von 5 Jahren soll gewährleisten, dass auch bei verfrühtem Ableben des Künstler nach der Veröffentlichung ein angemessenes Vermächtnis den Erben zuteil wird.
Ein Jahr zusätzliche Schutzfrist nach Tod des Urhebers soll mögliche Umsatzsteigerungen durch die Todesmeldung bei bekannten Künstlern den Erben und nicht den Verwertern zufließen lassen.