Schutzdauer

Die Schutzdauer des Urheberrechts beginnt mit dem Datum der Erstveröffentlichung (erste öffentliche Verbreitung jeder Art) und endet ein Jahr nach dem Tod des Urhebers, aber frühestens fünf Jahre nach der Erstveröffentlichung. Die Mindestschutzdauer gilt nur, wenn eine Veröffentlichung vor Ablaufen der Jahresfrist nach Ableben des Urhebers stattfindet.
Begründung

5 Jahre Mindestschutz oder bis ein Jahr nach dem Tod des Urhebers

Die Schutzdauer liegt derzeit bei Lebenszeit + 70 Jahre. Dies ist unserer Meinung nach zu viel und begünstigt zu stark Verwerter und Erben. Künstlern sollen Zeit ihres Lebens die alleinigen Verwertungs- und Urheberrechte an ihren Werken haben
    
Eine Mindestschutzdauer von 5 Jahren soll gewährleisten, dass auch bei verfrühtem Ableben des Künstler nach der Veröffentlichung ein angemessenes Vermächtnis den Erben zuteil wird.
    
Ein Jahr zusätzliche Schutzfrist nach Tod des Urhebers soll mögliche Umsatzsteigerungen durch die Todesmeldung bei bekannten Künstlern den Erben und nicht den Verwertern zufließen lassen.