Initiative i1426: Beibehaltung der derzeitgen Fristenregelung (Status Quo)
 Ja: 26 (48%) · Enthaltung: 17 · Nein: 28 (52%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
25(19+6)36(22+14)
 
 
Selbstbestimmungsrecht der Frau
Diese Initiative
 
 
22(20+2)34(15+19)
 
 
Kein Programmpunkt zu diesem Thema
Letzter Entwurf vom 16.11.2012 um 23:26 Uhr · Quelltext

Antrag

Die Partei nimmt zu diesem Punkt keinen neuen Standpunkt ein.

Begründung

Die Legalisierung der Abtreibung hat nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau zu tun,Dieses ist bereits vorhanden. NIEMAND kann oder will einer Frau die Abtreibung des Ungeborenen verbieten. Daher wäre eine Legalisierung kein Mehrwert. Jedoch soll jeder Person in der Gesellschaft bewußt bleiben, dass eine Abtreibung nicht nur über das eigene Leben entscheidet. Deswegen wurde durch die Fristenlösung das rechtliche Konstrukt "verboten, aber straffrei" geschaffen. Damit ist es zwar eine Gesetzeübertretung sowohl vom Arzt, der Ärztin, als auch von der Frau selbst, jedoch ohne einer Bestrafungs- oder Verurteilungsmöglichkeit.

Diese Verurteilungsunmöglichkeit ist hier sogar wörtlich zu nehmen. Nur die Frau selbst kann und soll selbst entscheiden, ob sie diese Grenze der Gesellschaft übertreten will (oder sich sogar gezwungen sieht dazu). Niemand darf und soll sie deswegen verurteilen. Nur sie, sonst niemand trifft die Entscheidung, da sie auch die Folgen tragen wird. Und auch das ist wörtlich zu nehmen.

Diese Handlung legalisieren zu wollen, macht Abtreibung zu einer Art Organentnahme über die nicht viel nachgedacht werden muß. Und wenn über menschliches Leben, so unfertig es auch noch sein mag, nicht mehr nachgedacht wird, ist der Weg zu Unmenschlichem nicht mehr weit.