Initiative i1295: Präzisierung von §3 (2) der Satzung - Mitgliedsrechte
 Ja: 57 (95%) · Enthaltung: 0 · Nein: 3 (5%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 03.11.2012 um 22:22 Uhr · Quelltext

Text

Der Satz „Diese Rechte verfallen für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.“ werde aus Satzung §3 (2) gestrichen. Dafür werde als neuer Absatz in Satzung §3 hinzugefügt: „Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.“

Begründung

Die derzeitige Formulierung ist missverständlich. Es sollte klargestellt werden, dass nur Personen mit aufrechtem Zahlungsstatus Mitgliedsrechte haben, inkl. passivem Wahlrecht. Dies wird hiermit explizit festgehalten; alle formalen Rechte und Pflichten sind an den Mitgliedsstatus gebunden, welcher nach dem neuen §3 (9) solange ruhend gelegt wird, wie der Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig und voll entrichtet wird.