=Text=
Der Satz „Diese Rechte verfallen für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.“ werde aus Satzung §3 (2) gestrichen. Dafür werde als neuer Absatz in Satzung §3 hinzugefügt: „Der Mitgliedsstatus ruht für die Dauer der nicht rechtzeitigen Beitragsentrichtung.“

=Begründung=
Die derzeitige Formulierung ist missverständlich. Es sollte klargestellt werden, dass nur Personen mit aufrechtem Zahlungsstatus Mitgliedsrechte haben, inkl. passivem Wahlrecht. Dies wird hiermit explizit festgehalten; alle formalen Rechte und Pflichten sind an den Mitgliedsstatus gebunden, welcher nach dem neuen §3 (9) solange ruhend gelegt wird, wie der Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig und voll entrichtet wird.