Initiative i1240: Schriftführer bei Organsitzungen
 Ja: 46 (87%) · Enthaltung: 5 · Nein: 7 (13%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 01.11.2012 um 13:33 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)


Antrag


Änderung BGO §5

Hier verlinkt ist der alte Text der GO zur Abhaltung von Sitzungen.

Dieser soll in den Absätzen (3) bis (5) mit folgendem Text geändert und durch einen zusätzlichen Absatz ergänzt werden, nachfolgende Absätze werden nachgereiht. Änderungen sind fett markiert:

(3) Sitzungen von Organen müssen protokolliert werden, um anerkannt zu werden. Ein an der Sitzung teilnehmendes Mitglied des Organs muss hierzu bei jeder Sitzung durch das Organ zum Schriftführer bestimmt werden. Dieses Mitglied hat die Aufgabe, das Protokoll zu führen und bis zur nächsten Sitzung auf einer geeigneten Seite im Wiki zu veröffentlichen. Diese Aufgaben können an eine beliebige Person delegiert werden, die Verantwortung für das Protokoll liegt jedoch beim Schriftführer.

(4) Ein Sitzungsprotokoll muss mindestens in schriftlicher Form im Wiki hinterlegt werden; zusätzlich ist eine Tonaufnahme erwünscht, sofern die Sitzung auch nur in Teilen oder zwischen einzelnen Mitgliedern mündlich stattfindet. Tonaufzeichnungen sind im Wiki zu hinterlegen oder zu verlinken. Das schriftliche Protokoll hat mindestens folgende Inhalte zu umfassen:

  1. Zeitmarken von Beginn und Ende,
  2. Ort der Sitzung bzw. verwendetes Kommunikationsmedium,
  3. anwesende Teilnehmer zu Beginn der Sitzung,
  4. Kernpunkte der Diskussion zu einem Antrag mit Kennzeichnung der Sprecher,
  5. alle Beschlüsse im Wortlaut mit Zeitmarken sowie kurzer Begründung.

(5) Alle Beschlüsse des Organs sind mit ihrer Begründung gesammelt in einem Beschlussregister des Organs im Wiki zu veröffentlichen.

(6) Die Bestätigung des letzten Protokolls kann stillschweigend erfolgen, sofern das Protokoll ordnungsgemäß im Wiki eingebracht wurde.