<br /><big>''' Antrag '''</big><br />

<br /><big>''' Änderung BGO §5 '''</big><br />

[http://ipir.at/bgop5 Hier verlinkt ist der alte Text der GO zur Abhaltung von Sitzungen.]

Dieser soll in den Absätzen (3) bis (5) mit folgendem Text geändert und durch einen zusätzlichen Absatz ergänzt werden, nachfolgende Absätze werden nachgereiht. Änderungen sind fett markiert:

(3)  Sitzungen von Organen müssen protokolliert werden, um anerkannt zu  werden.''' Ein an der Sitzung teilnehmendes Mitglied des Organs muss hierzu  bei jeder Sitzung durch das Organ zum Schriftführer bestimmt werden.  Dieses Mitglied hat die Aufgabe, das Protokoll zu führen und bis zur  nächsten Sitzung auf einer geeigneten Seite im Wiki zu veröffentlichen.  Diese Aufgaben können an eine beliebige Person delegiert werden, die  Verantwortung für das Protokoll liegt jedoch beim Schriftführer.'''

(4)  Ein Sitzungsprotokoll muss '''mindestens in schriftlicher Form im Wiki  hinterlegt werden; zusätzlich ist eine Tonaufnahme erwünscht, sofern die Sitzung auch nur in Teilen oder zwischen einzelnen Mitgliedern mündlich stattfindet. Tonaufzeichnungen sind im Wiki zu hinterlegen oder zu verlinken.''' Das  schriftliche Protokoll hat mindestens folgende Inhalte zu umfassen:
# Zeitmarken von Beginn und Ende,
# Ort der Sitzung bzw. verwendetes Kommunikationsmedium,
# anwesende Teilnehmer zu Beginn der Sitzung,
# '''Kernpunkte der Diskussion zu einem Antrag mit Kennzeichnung der Sprecher,'''
# alle Beschlüsse im Wortlaut mit Zeitmarken sowie kurzer Begründung.

'''(5)  Alle Beschlüsse des Organs sind mit ihrer Begründung gesammelt in einem  Beschlussregister des Organs im Wiki zu veröffentlichen.'''

(6)  Die Bestätigung des letzten Protokolls kann stillschweigend erfolgen, ''' sofern das Protokoll ordnungsgemäß im Wiki eingebracht wurde.'''