Diese Initiative | 9 | (4+5) | 59 | (51+8) | Spenden von Mitgliedern | |||
Diese Initiative | 24 | (14+10) | 48 | (43+5) | Die PPÖ soll überhaupt keine Kredite zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen. | |||
Diese Initiative | 13 | (8+5) | 56 | (46+10) | Die Piratenpartei lässt sich bei ihrer Arbeit von Spendern jeglicher Höhe unterstützen | |||
Diese Initiative | 13 | (8+5) | 57 | (48+9) | Die PPÖ soll Sachspenden annehmen, um die Wahlkampfchancen zu erhöhen. | |||
Diese Initiative | 19 | (13+6) | 43 | (36+7) | Die PPÖ soll Spenden von Großspendern zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen. | |||
Diese Initiative | 29 | (19+10) | 24 | (21+3) | Die PPÖ soll keine Spenden von Großspendern zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen. | |||
Diese Initiative | 24 | (18+6) | 23 | (19+4) | Die PPÖ soll nur junktimierte Kredite zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen. |
Die PPÖ soll Kredite zur Wahlkampffinanzierung aufnehmen, bis maximal zur Höhe der zu erwartenden Parteienfinanzierung im ersten Jahr, wenn man einen Stimmanteil von 2% bei den Nationalratswahlen zugrundelegt.
Ausgangsbasis 6 mio Wahlberechtigte, wahlbeteiligung 70 %
- > entspricht 4,2 mio stimmen, davon 2 %
- > entspricht 84.000 stimmen, multiplikator 2,5 (1)
- > 210.000€
(1) http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007891
(3) Politische Parteien, die im Nationalrat nicht vertreten sind, die aber bei einer Wahl zum Nationalrat mehr als 1 vH der gültigen Stimmen erhalten haben, haben für das Wahljahr einen Anspruch auf Fördermittel für ihre Tätigkeit. Diese politischen Parteien erhalten je für sie bei der Nationalratswahl abgegebener Stimme einen Betrag von 2,5 Euro; diese Fördermittel sind innerhalb von 6 Monaten nach der Nationalratswahl auszubezahlen.