Die Satzung möge in [http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#.C2.A7_10._Bundesgesch.C3.A4ftsf.C3.BChrung_.28BGF.29 § 10 (1) ] wie folgt ergänzt werden:

= Alter Text =
(1) Die BGF vertritt die Partei rechtsgeschäftlich nach außen und verwaltet Finanzen, Infrastruktur und Ressourcen nach den Bedürfnissen der Mitglieder.
= Neuer Text =
(1) Die BGF vertritt die Partei rechtsgeschäftlich nach außen und verwaltet Finanzen, Infrastruktur und Ressourcen nach den Bedürfnissen der Mitglieder. '''Jedes Mitglied der BGF ist einzeln vertretungsbefugt und zeichnungsberechtigt.'''

= Begründung =
Praktikabler, da auf Dokumenten nur eine Unterschrift benötigt wird.

Es gilt sowieso:
''(2) Alle Mitglieder und Organe sind an die Satzung, Geschäftsordnungen und Beschlüsse gebunden.''<br>
Intern kann man das Vier-Augen-Prinzip oder Mehrheitsbeschlüsse daher ohne weiteres für Rechtsgeschäfte beibehalten, limitiert sich aber nicht nach außen, wenn etwas schnell gehen muss.