vorgeschlagene Textänderung
am 19.02.2013 um 20:16 Uhr

Öffentliche Gebäude sind rauchfrei zu halten, müssen aber auch Zonen im Inneren des Gebäudes bieten in denen geraucht werden darf.

Öffentliche Gebäude sind in Bereichen mit Kundenkontakt rauchfrei zu halten, dürfen aber auch räumlich abgetrennte Bereiche enthalten in denen geraucht werden darf.


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