Bitte erklären in der Begründung.
am 13.12.2012 um 11:14 Uhr

Bitte genauer erklären in der Begründung:

"Bei Unterschriftenleistung per Internet wird durch eine geeignete verschlüsselte Veröffentlichung der abgegebenen Unterschriften sowie die Ermöglichung der Bestätigung der Unterschriftenleistung (zur Weiterleitung an die Unterschriftensammelnden) die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftensammlung gewährleistet."

Warum ist bei Unterschriftenleistung per Internet durch eine geeignete verschlüsselte Veröffentlichung der abgegebenen Unterschriften die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftensammlung gewährleistet?

Was ist die Ermöglichung der Bestätigung der Unterschriftenleistung (zur Weiterleitung an die Unterschriftensammelnden)?

Wer verschlüsselt? Wie? Wer überprüft? Wer Leitet an wen weiter?

Bin verwirrt..


Meinungsbild der UnterstützerMeine MeinungÄnderungswunsch zur Zeit nicht umgesetztÄnderungswunsch zur Zeit umgesetzt
 
 
 
[nur für Registrierte]