Bitte genauer erklären in der Begründung:
"Bei Unterschriftenleistung per Internet wird durch eine geeignete verschlüsselte Veröffentlichung der abgegebenen Unterschriften sowie die Ermöglichung der Bestätigung der Unterschriftenleistung (zur Weiterleitung an die Unterschriftensammelnden) die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftensammlung gewährleistet."
Warum ist bei Unterschriftenleistung per Internet durch eine geeignete verschlüsselte Veröffentlichung der abgegebenen Unterschriften die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftensammlung gewährleistet?
Was ist die Ermöglichung der Bestätigung der Unterschriftenleistung (zur Weiterleitung an die Unterschriftensammelnden)?
Wer verschlüsselt? Wie? Wer überprüft? Wer Leitet an wen weiter?
Bin verwirrt..
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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