Initiative i83: Verbot von Schutzdienstausbildung für Hunde ohne Ausnahmen
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 29.07.2012 um 01:12 Uhr · Quelltext

Die PPÖ soll folgenden Punkt an geeigneter Stelle ins Parteiprogramm einfügen:

Verbot von Schutzdienstausbildung für Hunde

Die Schutzdienstausbildung von Hunden soll verboten werden. Exekutive und Heer sind nicht ausgenommen.
Begründung:

Das absichtliche Scharfmachen von Hunden im Zuge derartiger Ausbildungen sowie Hundekämpfen führt zum schlechten Image von s.g. Kampfhunderassen, welche v.a. von Anhängern einschlägiger Gruppierungen gerne für besagte Wesensanerziehung genutzt werden.
u.a. Erhöhung der Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren sowie Abverlangen von Leistungen, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind wird im §5 (2) des TSchG (Tierschutzgesetzes) als Tierquälerei gesehen.
Der entsprechende Unterpunkt in §5 (3) TSchG der die Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres erlaubt soll gestrichen werden.
Ein deutliches Verbot von Schutzdienstausbildung hilft Vorurteile gegen Hunde aufgrund Fehlverhalten des Halters abzubauen und hat eine artgerechtere Hundehaltung zur Folge.
 

Quelle:
http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/9/0/3/CH1119/CMS1097184527208/skriptum-tierschutz.pdf