Initiative i7068: Sprachliche Verbesserungen STV und Streichung mögliche Einteilung der Wahlkreise
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Letzter Entwurf vom 20.07.2020 um 09:51 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Im Zuge einer Erneuerung des Programms soll dieses einfacher gestaltet und zugänglicher werden. Betroffen sind davon vor allem Vereinfachungen von Sätzen, Hinzufügen von Einleitungstexten und Streichungen von zu detailierten oder nicht vermittelbaren Ausführungen.

Antrag

Unter der Überschrift Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote) soll der Text durch folgenden Text ersetzt werden werden.

Neuer Text

Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote)

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich mittelfristig für einen Wechsel des Wahlsystems bei Nationalratswahlen von reinem Verhältniswahlrecht mit Parteilisten auf das System der übertragbaren Einzelstimmgebung nach irischem Vorbild aus (auch bekannt als Single Transferable Vote bzw. STV). Dieses Wahlsystem hat den großen Vorteil, dass es einerseits die Proportionalität erhält, andererseits aber eine deutlich stärkere Persönlichkeitswahlkomponente beinhaltet. Bei der übertragbaren Einzelstimmgebung reiht jeder Wähler die Kandidierenden nach seiner persönlichen Präferenz. Bei der Auszählung werden zunächst die Erststimmen gezählt, die die Kandidierenden erlangt haben. Erreicht nun ein Kandidat die nötige Stimmenquote (in Abhängigkeit der noch gültigen Stimmen), so ist er gewählt und seine überschüssigen Stimmen werden anteilsmäßig entsprechenden der Reihungen auf den Wahlzetteln an den nächsten Kandidaten weiterverrechnet. Sobald in irgendeinem Schritt kein Kandidat mehr die Quote erreicht, aber noch nicht alle Plätze vergeben sind, wird der derzeit letztplatzierte Kandidate gestrichen und dessen Stimmen weiterverrechnet; dieses Prozedere wird fortgesetzt, bis alle Plätze im entsprechenden Wahlkreis vergeben sind. Im irischen Vorbild gibt es eine so genannte Droop-Quote, diese ist als (gültige Stimmen)/(zu vergebende Sitze + 1) + 1 definiert. Sie ist bei der übertragbaren Einzelstimmgebung international gebräuchlich um die Mindestanzahl für Stimmen festzulegen die Kandidierende benötigen um gewählt zu werden. Die Piratenpartei spricht sich zusätzlich für die gewichtete inklusive Gregory-Methode für die Stimmweiterverrechnung aus. Das bedeutet, dass nicht nur „unverbrauchte“ Stimmen von chancenlosen Kandidaten weiterverrechnet werden, sondern auch „überschüssige“ Stimmen von gewählten Kandidaten (also jene Stimmen, die ein gewählter Kandidat zum Zeitpunkt, da er die Quote erreicht, über die Quote hinaus erhalten hat). Nach der gewichteten inklusiven Gregory-Methode werden alle Stimmen für einen bereits gewählten Kandidaten weiterverrechnet, gewichtet nach dem tatsächlichen Überschuss an Stimmen über die Droop-Quote hinaus. (In anderen Systemen werden etwa zufällige Stimmen zur Weiterverrechnung ausgewählt, was aber einen Zufallsaspekt in die Wahlauszählung hineinbringt, der im Zeitalter moderner Informationstechnologie mittels Computer-Unterstützung bei der Auszählung vermeidbar ist.) In bisherigen Implementierungen von übertragbaren Einzelstimmgebungen hat sich gezeigt, dass zu kleine Wahlkreise kleinere Parteien benachteiligen, während zu große Wahlkreise eine möglichst vollständige Reihung der Kandidaten für die Wähler zu langwierig und umständlich machen. Aus diesem Grund hält die Piratenpartei Österreichs eine Wahlkreisgröße von 5 bis 8 Sitzen für angemessen. Die genaue Wahlkreiseinteilung soll von einer unabhängigen Wahlkommission vorgenommen werden. Wie derzeit schon üblich sollen weiters auch in Zukunft die Sitzverteilungen auf die Wahlkreise sowie auch die genaue Ausgestaltung der Wahlkreise regelmäßig (mindestens alle zehn Jahre) an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Die Einteilung der Wahlkreise soll folgenden Kriterien unterliegen:

Die Größe der Wahlkreise darf 5 Sitze nicht unter- und 8 Sitze nicht überschreiten, wobei in begründeten Ausnahmefällen Wahlkreisgrößen von 4 Sitzen zulässig sind.

Die Wahlkreise müssen zur Gänze innerhalb eines Bundeslandes liegen.

Im Interesse der Gleichheit der Stimme jedes Wahlberechtigten soll höchstes Gewicht auf eine möglichst geringe Abweichung von der durchschnittlichen Verhältniszahl gelegt werden, also auf ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis des Quotienten (Anzahl der im Wahlkreis gemeldeten Personen)/(Anzahl der Abgeordeten) zwischen allen Wahlkreisen.

Sofern möglich sollen sich die Wahlkreise an bekannten und gewohnten Einteilungen der Raumordnung orientieren, also lokales „Zusammengehörigkeitsgefühl“ berücksichtigen und im Normalfall keinen Bezirk auf zwei Wahlkreise trennen, sofern nicht unbedingt nötig. Gemeinden müssen auf jeden Fall zur Gänze in einem Wahlkreis liegen und dürfen keinesfalls aufgeteilt werden.

Im Falle der Vakantwerdung eines Sitzes ist im betreffenden Wahlkreis zwischen drei und sechs Monate nach offizieller Bekanntmachung der Vakanz eine Nachwahl abzuhalten. Um insbesondere zu Beginn einer Legislaturperiode eine große Zahl von Nachwahlen zu vermeiden, soll die Unvereinbarkeit eines Ministeramts mit einer Abgeordnetentätigkeit abgeschafft werden, wie dies auch in Irland üblich ist. Die Piratenpartei Österreichs fordert weiters eine Änderung der Wahlsysteme zum Europäischen Parlament, zu Landtagen und zu Gemeinderäten auf ein vergleichbares STV-Wahlsystem.

Bisheriger Text

Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote)

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich mittelfristig für einen Wechsel des Wahlsystems für Nationalratswahlen von reinem Verhältniswahlrecht mit Parteilisten auf das System der übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote, STV) nach irischem Vorbild (also mit der sogenannten Droop-Quote) aus, allerdings mit der gewichteten inklusiven Gregory-Methode für die Stimmweiterverrechnung. Dieses Wahlsystem hat den großen Vorteil, dass es einerseits die Proportionalität erhält, andererseits aber eine deutlich stärkere Persönlichkeitswahlkomponente beinhaltet. Bei STV reiht jeder Wähler die Kandidaten nach seiner persönlichen Präferenz. Bei der Auszählung werden zunächst die Erststimmen gezählt, die die Kandidaten erlangt haben. Erreicht nun ein Kandidat die nötige Stimmenquote (in Abhängigkeit der noch gültigen Stimmen), so ist er gewählt und seine überschüssigen Stimmen werden anteilsmäßig entsprechenden der Reihungen auf den Wahlzetteln an den nächsten Kandidaten weiterverrechnet. Sobald in irgendeinem Schritt kein Kandidat mehr die Quote erreicht, aber noch nicht alle Plätze vergeben sind, wird der derzeit letztplatzierte Kandidate gestrichen und dessen Stimmen weiterverrechnet; dieses Prozedere wird fortgesetzt, bis alle Plätze im entsprechenden Wahlkreis vergeben sind. Zur Droop-Quote: Die Droop-Quote ist als (gültige Stimmen)/(zu vergebende Sitze + 1) + 1 definiert und ist bei STV international gebräuchlich. Zur gewichteten inklusiven Gregory-Methode (weighted inclusive Gregory method): Ein wichtiger Aspekt von STV ist, dass nicht nur „unverbrauchte“ Stimmen von chancenlosen Kandidaten weiterverrechnet werden, sondern auch „überschüssige“ Stimmen von gewählten Kandidaten (also jene Stimmen, die ein gewählter Kandidat zum Zeitpunkt, da er die Quote erreicht, über die Quote hinaus erhalten hat). Nach der gewichteten inklusiven Gregory-Methode werden alle Stimmen für einen bereits gewählten Kandidaten weiterverrechnet, gewichtet nach dem tatsächlichen Überschuss an Stimmen über die Droop-Quote hinaus. (In anderen Systemen werden etwa zufällige Stimmen zur Weiterverrechnung ausgewählt, was aber einen Zufallsaspekt in die Wahlauszählung hineinbringt, der im Zeitalter moderner Informationstechnologie mittels Computer-Unterstützung bei der Auszählung vermeidbar ist.) In bisherigen Implementierungen von STV hat sich gezeigt, dass zu kleine Wahlkreise kleinere Parteien benachteiligen, während zu große Wahlkreise eine möglichst vollständige Reihung der Kandidaten für die Wähler zu langwierig und umständlich machen. Aus diesem Grund hält die Piratenpartei Österreichs eine Wahlkreisgröße von 5 bis 8 Sitzen für angemessen. ''Ein möglicher grober Vorschlag für eine Wahlkreisaufteilung wäre folgender: Wahlkreis – Sitze – derzeitige Bezirke oder Regionalwahlkreise Burgenland

Burgenland – 6 – RWK Burgenland Nord, RWK Burgenland Süd

Kärnten

Ostkärnten – 7 – Bezirk Feldkirchen, RWK Kärnten Ost, RWK Klagenfurt

Westkärnten – 5 – RWK Kärnten West ohne Bezirk Feldkirchen, RWK Villach

Niederösterreich

Industrieviertel – 8 – RWK Niederösterreich Süd, RWK Niederösterreich Süd-Ost

Mittleres Niederösterreich – 5 ­– RWK Niederösterreich Mitte

Mostviertel – 5 – RWK Mostviertel

Waldviertel – 5 – RWK Waldviertel

Weinviertel – 7 – RWK Weinviertel

Wien-Umgebung – 5 – RWK Wien-Umgebung

Oberösterreich

Hausruckviertel – 8 – RWK Hausruckviertel

Innviertel – 5 – RWK Innviertel

Linz und Umgebung – 7 – RWK Linz und Umgebung

Mühlviertel – 6 – RWK Mühlviertel

Traunviertel – 5 – RWK Traunviertel

Salzburg

Nordsalzburg – 8 – RWK Flachgau/Tennengau, RWK Salzburg Stadt

Südsalzburg – 4 – RWK Lungau/Pinzgau/Pongau

Steiermark

Graz – 6 – RWK Graz

Nordsteiermark – 6 – RWK Steiermark Nord, RWK Steiermark Ost

Südsteiermark – 8 – Bezirk Graz-Umgebung, RWK Steiermark Süd, RWK Steiermark Süd-Ost

Weststeiermark – 6 – Bezirk Voitsberg, RWK Steiermark Nord-West, RWK Steiermark West

Tirol

Innsbruck und Umgebung – 8 – RWK Innsbruck, RWK Innsbruck-Land

Ländliches Tirol – 8 – RWK Oberland, RWK Osttirol, RWK Unterland

Vorarlberg

Vorarlberg – 8 – RWK Vorarlberg Nord, RWK Vorarlberg Süd

Wien

Wiener Innenbezirke – 8 – Bezirke 1–8

Nördliches Wien – 6 – Bezirke 9, 17–20

Östliches Wien – 7 – Bezirke 21, 22

Südliches Wien – 8 – Bezirke 10, 11, 23

Westliches Wien – 8 – Bezirke 12–16 **

Die genaue Wahlkreiseinteilung soll jedoch prinzipiell von einer unabhängigen Wahlkommission vorgenommen werden (obige Einteilung ist insofern nur ein Anschauungsbeispiel und basiert leider auch auf unvollständigen Datensätzen). Wie derzeit schon üblich sollen weiters auch in Zukunft die Sitzverteilungen auf die Wahlkreise sowie auch die genaue Ausgestaltung der Wahlkreise regelmäßig (mindestens alle zehn Jahre) an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Die Einteilung der Wahlkreise soll folgenden Kriterien unterliegen:

Die Größe der Wahlkreise darf 5 Sitze nicht unter- und 8 Sitze nicht überschreiten, wobei in begründeten Ausnahmefällen Wahlkreisgrößen von 4 Sitzen zulässig sind.

Die Wahlkreise müssen zur Gänze innerhalb eines Bundeslandes liegen.

Im Interesse der Gleichheit der Stimme jedes Wahlberechtigten soll höchstes Gewicht auf eine möglichst geringe Abweichung von der durchschnittlichen Verhältniszahl gelegt werden, also auf ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis des Quotienten (Anzahl der im Wahlkreis gemeldeten Personen)/(Anzahl der Abgeordeten) zwischen allen Wahlkreisen.

Sofern möglich sollen sich die Wahlkreise an bekannten und gewohnten Einteilungen der Raumordnung orientieren, also lokales „Zusammengehörigkeitsgefühl“ berücksichtigen und im Normalfall keinen Bezirk auf zwei Wahlkreise trennen, sofern nicht unbedingt nötig. Gemeinden müssen auf jeden Fall zur Gänze in einem Wahlkreis liegen und dürfen keinesfalls aufgeteilt werden.

Im Falle der Vakantwerdung eines Sitzes ist im betreffenden Wahlkreis zwischen drei und sechs Monate nach offizieller Bekanntmachung der Vakanz eine Nachwahl abzuhalten. Um insbesondere zu Beginn einer Legislaturperiode eine große Zahl von Nachwahlen zu vermeiden, soll die Unvereinbarkeit eines Ministeramts mit einer Abgeordnetentätigkeit abgeschafft werden, wie dies auch in Irland üblich ist. Die Piratenpartei Österreichs fordert weiters eine Änderung der Wahlsysteme zum Europäischen Parlament, zu Landtagen und zu Gemeinderäten auf ein vergleichbares STV-Wahlsystem.

Begründung

Projekt Programmerneuerung

Im Sinne einer Programmerneuerung sollen einfache Verbesserungen am Programm durchgeführt werden. Diese betreffen vor allem sprachliche und strukturelle Verbesserungen. Inhaltlich soll sich das Programm dabei kaum verändern.

Textvereinfachung

Das detailierte Modell für die Aufteilung der Wahlkreise hat im Programm nichts verloren. Das Programm stellt eine generalisierte Form der Meinung der Partei dar. Dabei soll es möglich sein, dass je nach Situation diese Punkte für die Ausenkommunikation oder für Verhandlungen angepasst werden können. Daher soll die Einteilung der Wahlkreise entfallen. Dies hilft zusätzlich auch der Lesbarkeit und verständlichkeit des Programms. Außerdem wurden einige Fachbegriffe nicht hinten verschoben, damit Leser:innen die mit dem Thema neu beginnen nicht gleich mit komplexen Worten vor den Kopf gestoßen wird. Inhaltlich ist der Punkt jedoch der selbe.