Initiative i7043: Wahlkampftaktik nicht während der Wahl veröffentlichen und dafür innerparteilich tradieren
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Letzter Entwurf vom 22.11.2019 um 19:18 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Da es entsetzlich dämlich erscheint, die eigene Wahltaktik vor der entsprechenden Wahl öffentlich zugänglich zu machen und das zu eher unschönen Umgehungsstrategien führt, soll die Wahlordnung insoweit abgeändert werden, dass ein professionelles Agieren im Wahlkampf möglich ist. Dass man die eigene Taktik dem politischen Mitbewerber nicht offenlegt, sollte ein No-Brainer sein. Auch neu würde sein, dass von einer allgemeinen Veröffentlichung nach der Wahl abgesehen werden kann, wenn dadurch Nachteile zu erwarten sind, etwa weil vertrauliche Dinge besprochen wurden oder man nicht allgemein zugängliche Informationen zu einem späteren Zeitpunkt noch brauchen könnte. Bei einer Nichtveröffentlichung ist das gelindeste Mittel, also Anonymisierung, Teilschwärzung, etc anzuwenden. Sämtliche Protokolle sind aber jedenfalls und unverzüglich dem EBV zuzuleiten, der hier als Kontrollinstanz fungiert.

Mir ist klar, dass es dem Transparenzgedanken in gewisser Weise zuwider läuft, aber ich halte es für deutlich unschädlicher Gespräche protokolliert und dafür nicht allgemein zugänglich stattfinden zu lassen, als dass diese Gespräche in den sog. "informellen Teil" verlagert, damit nicht protokolliert werden, und dann nur noch in teils oft nicht sehr aussagekräftigen Beschlüssen abgenickt werden. Die Informationslage für nachfolgende Piratengenerationen kann so deutlich verbessert und unsere Wahlkampftaktiken professionalisiert und leichter tradiert werden. Daher stelle ich Antrag auf:

Änderung der Wahlordnung
§7. Wahlkampagnenteam

alt:

(5) Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampagnenteams sind öffentlich zu führen und müssen protokolliert und veröffentlicht werden.

neu:

(5) Alle Sitzungen und Beschlüsse des Wahlkampagnenteams sind zu protokollieren (Audio & Text) und dem erweiterten Bundesvorstand unverzüglich zuzuleiten. Von einer allgemeinen Veröffentlichung nach der Wahl kann per Beschluss des Wahlkampagnenteams abgesehen werden, wenn Nachteile für die Piratenpartei Österreichs zu erwarten sind. Es ist das gelindeste Mittel anzuwenden. Für die sichere Verwahrung jener Protokolle ist die BGF zuständig, nachfolgenden Wahlkampfteams ist vorauseilend Einsicht zu gewähren.