Initiative i7013: Sammelantrag: Kommunikationskonzept als eigenes Regelwerk mit zuständiger AG; Änderung der Arbeitsaufteilung des Bundesvorstands in Inneres, Äußeres, Strategie mit Stellvertretern; Quartalsmäßige EBV-Sitzungen
 Ja: 16 (100%) · Enthaltung: 1 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 08.02.2018 um 01:09 Uhr · Quelltext

In den letzten Monaten wurden drei Beschlussanträge eingebracht, die wesentliche positive Neuerungen für die praktische Parteiarbeit bringen.

Erstens wurde ein Kommunikationskonzept auf den Weg gebracht, das den innerparteilichen Diskurs stärken, den Informationsaustausch unter allen Mitgliedern und Funktionsträgern erleichtern und die gemeinsame Themenarbeit voranbringen soll.

Zweitens wurde ein Beschlussantrag eingebracht, der den Zuschnitt der Kernaufgaben im Bundesvorstand an die praktischen Notwendigkeiten anpassen und vereinfachen sowie Anknüpfungspunkte für die Zuordnung von Arbeitsgruppen schaffen soll.

Drittens wurde ein Beschlussantrag zur Etablierung von quartalsmäßigen EBV-Sitzungen eingebracht, um den Gedankenaustausch und den Informationsfluss unter den Organen und Funktionsträgern in Bund und Land zu fördern und Synergien besser zu nutzen.

Diese Anträge wurden im Liquid ohne jede Gegenstimme von der Basis beschlossen. Gleichwohl haben alle drei, wegen der schwachen Abstimmungsbeteiligung der Basis, nicht das erforderliche Zustimmungsquorum erreicht.

Der Bundesvorstand ist davon überzeugt, dass die Vorgeschlagenen Änderungen für die Weiterentwicklung der Partei wichtig sind, einen erheblichen Gewinn für die gemeinsame politische Arbeit bewirken und stellt die Beschlussanträge deshalb nochmals gesammelt zur Abstimmung.

Um Teilnahme an der Abstimmung wird gebeten.

I. Kommunikationskonzept als eigenes Regelwerk mit zuständiger AG

Einleitung:

Nachdem nun einige Monate am neuen Kommunikationskonzept gearbeitet wurde, ist es an der Zeit dem auch einen entsprechenden Rahmen zu geben. Es wurde eine Umfrage zu dem Thema gemacht, die Ergebnisse ausgewertet, Fehler und Wünsche identifiziert und im Rahmen eines Themenabends im Mumble auch besprochen. Um die Erkenntnisse nun auch greifen zu lassen, bedarf es einer Erweiterung der Bundesgeschäftsordnung (BGO). Es soll ein eigenes Regelwerk "Kommunikationskonzept" erstelt werden, das in Folge von der AG Inneres oder einer gleichbaren AG auch überarbeitet werden kann und per EBV, Liquid oder BGV dann bestätigt werden muss. Da sowohl BGO wie das Regelwerk beschlossen werden muss, wird hier der Einfachheit über beides abgestimmt, da BGO eh mehr Zustimmung braucht als ein direkter sonstiger Beschluss und ein Regelwerk ohne Verankerung in der BGO sinnlos wäre.

BGO Antrag konkret:

Die BGO wird um §21 erweitert: §21 Kommunikationskonzept (1) die Kommunikation der Piratenpartei Österreichs ist nach den jeweiligen Gegebenheiten im Regelwerk "Kommunikationskonzept" nach folgenden Gesichtspunkten geregelt: Technische Machbarkeit, Praktikabilität, Kosten. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, die Anteilnahme möglichst niederschwellig zu halten, größtmögliche Inklusion herzustellen und den aktuellen Sicherheitsstandards zu genügen. Open-Source Lösungen sind proprietären Lösungen vorzuziehen. Die AG Inneres & AG Technik verwalten, beraten und machen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Die AG Außenvertretung ist neben dem BV für die Kommunikation nach außen zuständig. (2) Für die Erstellung, Wartung, Administration und ggf. Löschung von Kanälen, Gruppen, Räumen etc. ist die Bundesgeschäftsführung zuständig. Sie kann Moderatoren benennen, die als Teil der AG Inneres spefizische Aufgaben übernehmen. Ausnahmen gibt es für AGs, die grundsätzlich autonom sind und für Kanäle der Organe, die sich selbst verwalten. Jedenfalls ist die Bundesgeschäftsführung als Administrator analog BGO§20(5) einzusetzen. (3) Im Kommunikationskonzept genannte Kanäle, Gruppen und Räume gelten als offizielle Kommunikationskanäle und sind daher allen Mitgliedern zugänglich zu machen. Ausgenommen sind Mitgliedschaften aufgrund von Organstellung oder AG Zugehörigkeit. Alle offiziellen Kanäle sind im Wiki der Piratenpartei Österreichs öffentlich zu machen und möglichst einfache Wege zur Partizipation einzurichten. (4) Änderungen des Kommunikationskonzepts sind möglich durch: den erweiterten Bundesvorstand (EBV), Liquid-Feedback Regelwerk "sonstiger Beschluss", die Bundesgeneralversammlung (BGV). (5) Landesorganisationen wird empfohlen, sich analog dem Bund einzurichten. -- Neues Regelwerk Kommunkationskonzept: Das Regelwerk "Kommunkationskonzept" sei wie folgt beschlossen und im Wiki zu veröffentlichen: Zielsetzung: Ziel ist es die Kommunikation der Piratenpartei Österreichs transparenter und niederschwelliger zu machen. Dies ist aufgrund geheimer Gruppen, Verwendung bestimmter Dienste & Programme bis dato nicht in ausreichendem Umfang der Fall. Daher sollen offizielle Kanäle in Zukunft immer transparent öffentlich ausgeschrieben sein. Diese neuen Kommunikationswege sollen ab dann auch beibehalten und gepflegt, sprich administriert und moderiert werden. Kernstück des Konzepts ist Neueinrichtung unserer internen Kommunikation über Riot.im. Ein eigener Server existiert bereits und sichert so, dass sensible Daten ausschließlich uns zugänglich sind und bleiben. Riot.im ist open-source und in Umfang und Funktionalität mit Programmen wie Telegram oder Skype vergleichbar. Mehr dazu: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Riot.im Interne Kommunikation Folgende Räume sollen ab nun als offizielle Kanäle der Partei angelegt und gepflegt werden: Riot.im: 1) öffentlich:

  • Piratenlobby - Für alle Nichtmitglieder, Interessenten, Mitglieder. Funktion: Anlaufstelle für alle, die mit der Partei in Kontakt treten wollen. Dort trifft man auf (Organ-)Mitglieder und es finden Diskussionen zu allen von den Teilnehmern gewünschten Themen statt. Der Kanal wird auch im öffentlichen Raumverzeichnis gelistet. Von dort sollen technisch nicht so versierte Mitglieder auch in die für sie interessanten bzw sie betreffenden Gruppen eingeladen werden. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt auch nach Abmahnung weiter stört.
  • ppAT_international - Für alle Nichtmitglieder, Interessenten, Mitglieder. Funktion: internationaler Kanal, vorzugsweise in englischer Sprache, um eine bessere Vernetzung mit anderen PPs zu erleichtern. Der Kanal wird im öffentlichen Raumverzeichnis gelistet. Von dort sollen technisch nicht so versierte Mitglieder auch in die für sie interessanten bzw sie betreffenden Gruppen eingeladen werden. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt auch nach Abmahnung weiter stört. 2) für Mitglieder:
  • ppAT_Smalltalk - Teilnehmer sind alle Mitglieder der ppAT, die nichtpolitische Themen aller Art diskutieren wollen. Aufgenommen werden können auch Mitglieder anderer nationaler Piratenparteien oder gemäß Statuten befreundeter Parteien. Die Gruppe moderiert sich selbst. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt stört oder seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Österreichs nicht erneuert.
  • ppAT_Politik - Teilnehmer sind alle Mitglieder, die politische Themen aller Art diskutieren wollen. Aufgenommen werden können auch Mitglieder anderer nationaler Piratenparteien oder gemäß Statuten befreundeter Parteien. Die Gruppe moderiert sich selbst. Ausgeschlossen wird nur, wer nachhaltig und wiederholt stört, absichtlich nicht zu aktuell besprochenen Themen beiträgt oder seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Österreichs nicht erneuert. für Organe:
  • ppAT_EBV - Teilnehmer sind alle Organmitglieder des EBV sowie Ehemalige. Funktion: allgemeine Kommunikation und Vernetzung untereinander, insbesondere Absprache von kurzfristigen Vorgehensweisen - zB, wenn Fragen aufkommen, wie man allgemeine administratorische Abläufe handhabt oder wie man sich bei kurzfristigen Interviewanfragen positioniert, bei denen es um Themen geht, die nicht eindeutig aus dem Programm herzuleiten sind.
  • ppAT_BGF - Teilnehmer sind alle Organmitglieder der BGF sowie Ehemalige. Funktion: allgemeine Kommunikation und Vernetzung untereinander, insbesondere Absprache von kurzfristigen Vorgehensweisen - zB wenn Rechnungen nicht gefunden werden, Buchungen nicht zugeordnet werden können, es Anfragen von Mitgliedern gibt, die besprochen werden müssen. Für AGs: AGs sind grundsätzlich autonom und verwalten sich selbst. Es wird jedoch empfohlen für jede AG einen Raum in Form von "ppAT_AG_name" anzulegen und analog BGO§20(5) die BGF als Administrator einzusetzen sowie die Räume auch im Wiki offen zu legen. Die drei dem BV angeschlossenen AGs werden von den jeweiligen Leitern, dem BV & der BGF moderiert und gliedern sich wie folgt:
  • ppAT_AG_Außenvertretung
  • ppAT_AG_Strategie
  • ppAT_AG_Inneres alle Räume werden innerhalb der BGF vererbt und sind im Zweifelsfall von ihr zu verwalten, zu administrieren und ggf. auch wieder zu löschen. Alle Räume in Telegram mit Ausnahme der Piratenlobby werden archiviert und danach gelöscht / verlassen.

Social Media: Die Bespielung der SocialMedia Accounts der ppAT obliegt der AG Außenvertretung, kann aber auf den jeweiligen Plattformen um Interessenten und verdiente Personen erweitert werden. Facebook: Jede aktive LO/LP sowie der Bund soll eine aktiv bespielte Seite betreiben. Ist das personell oder inhaltlich nicht möglich oder sinnvoll, sollen diese Seiten in die Bundesseite übernommen werden. Gruppen auf Facebook:

  • ppAT_Koordination: geheim / Zutritt nur auf Einladung Funktion: Koordination der Facebook Seiten der Piratenparteien, insbesondere der BundesFBSeite. Hier werden Postings auf der FB-Seite erarbeitet, besprochen und abgestimmt. Zur Teilnahme berechtigt sind die Mitglieder des EBV - zudem können an einer Mitarbeit interessierte Mitglieder, Mitglieder anderer nationaler Piratenparteien oder gemäß Statuten befreundeter Parteien hinzugezogen werden. Der BV kann, als das für die Außenvertretung verantwortliche Organ, den Teilnehmerkreis jederzeit anpassen. Die FB Seiten selbst sowie die Koordinations-Gruppe werden von der BGF administriert. Facebook-Landesseiten, die rege bespielt werden, können und sollen auch eigene Koordinationsgruppen betreiben. Es ist lediglich darauf zu achten, dass die BGF dort Adminrechte hat, um die Gruppen ggf. auch wieder abwickeln zu können. Ansonsten sind keine weiteren Aktivitäten von der Piratenpartei Österreichs auf Facebook geplant. Youtube, Google+, Twitter, .... Zwar unterhält die ppAT eigene Kanäle bzw Profile, aber diese werden eher sporadisch bespielt. Jedenfalls ist die AG Außenvertretung dazu angehalten, diese Kanäle stärker auszubauen und mit interessanten Inhalten zu füllen. Wie immer ist auch jedenfalls die BGF als Administrator einzusetzen.

Allgemeines für die Onlinegruppen: 1.) Die Bundesgeschäftsführung (BGF) ist für die Herstellung, Aufrechterhaltung und Administration der Kanäle zuständig. Sie kann diese Aufgaben nach eigenem Ermessen an andere Parteimitglieder oder LO/LPs delegieren, bzw. diese Delegationen wieder aufheben. 2.) Bei Bedarf ist die Anzahl der Kanäle später zu erweitern - zB, wenn eine Crew, AG oder eine LO/LP einen Kanal für ihre Gruppenmitglieder wünscht. 3.) In allen Kanälen / Gruppen / Profilen sind der BGF Adminrechte einzuräumen. Vorsicht: Rechte sind nicht immer vollständig übertragbar zB in Telegram. Dort sind die Kanäle von der BGF einzurichten! Damit wird vermieden, dass Kanäle verwaisen, zu denen dann im schlechtesten Fall niemand mehr Zugang hätte oder dass Parteikanäle in fremde Hände gelangen und sich dann verselbstständigen. Inhaltlich hat die BGF keinen Auftrag und lediglich kontrollierenden Charakter. 4.) Der Ausschluss von Mitgliedern aus Gruppen / Kanälen wegen störenden Verhaltens ist dann möglich, wenn wiederholt in beleidigender oder herabwürdigender Weise gegen andere Gruppenmitglieder ad personam agiert oder die Diskussionskultur in sonstiger nachhaltiger Weise massiv gestört wird. Der Ausschluß kann nur durch die BGF erfolgen oder durch die von ihr beauftragten Administratoren. Ausschlüsse sind zu begründen und der BGF zu melden. Anderweitige Regelungen können nur in den AGs, die grundsätzlich selbstverwaltend sind, getroffen werden. Einzige Ausnahme sind die dem BV angeschlossenen AGs, in der auch der BV direkt eingreifen kann und soll. Gegen Ausschlüsse kann beim Bundesschiedsgericht Einspruch erhoben werden. Transparenz: Alle offiziellen Kanäle der Piratenpartei Österreichs müssen im Wiki veröffentlicht werden. Neumitglieder sollen sofort einen Verweis auf diese Seite automatisiert zugeschickt bekommen. https://wiki.piratenpartei.at/wiki/%C3%9Cbersicht Das Anlegen neuer Kanäle ist laut dem im Regelwerk Kommunikationskonzept definiert Regeln vorzunehmen. Anders zustande gekommene Gruppen, Räume oder Kanäle können niemals offizielle Kanäle der Partei sein und sind daher nicht Teil der Piratenpartei Österreichs.

II. Änderung der Arbeitsaufteilung des Bundesvorstands in Inneres, Äußeres, Strategie mit Stellvertretern

Jetzige Situation:

Aktuell wird der Bundesvorstand (BV) in 5 verschiedene Themenbereiche aufgetrennt und dann individuell zugeteilt. In der Praxis hat sich das als nicht sonderlich effektiv erwiesen, da viele Bereiche überlappend sind zB Parteiwachstum, Mitgliederinformation und Medienarbeit. Man kommt sich also nicht nur gegenseitig ins Gehege, sondern es ist auch gar nicht genau klar oder weiter definiert, wer nun genau für was zuständig ist. Dem soll abgeholfen werden.

Erläuterung & Vorschlag: Dieser Vorschlag beinhaltet die Aufteilung der Tätigkeiten in nunmehr drei Bereiche: 1) Außenvertretung und äußere Angelegenheiten also alles, was außerhalb der Partei und in Kommunikation mit anderen passiert. Dazu gehört im besonderen: Kontakt mit Presse, Aussendung von PAs, Pflege des öffentl. Eindrucks der Partei, SocialMedia, Ansprechperson von außen 2) Strategie & Kampagnen alles, was die politische und inhaltliche Ausrichtung der Partei anbelangt. Dazu gehört im besonderen: Erarbeitung von Strategie(papieren) & politischen Kampagnen, Erarbeitung von Positionen und strategisches Bindeglied zwischen Außenvertretrung & inneren Angelegenheiten 3) innere Angelegenheiten alles, was mit Vorgängen innerhalb der Partei zu tun hat. Dazu gehört im besonderen: Organisation der inneren Kommunikation, Information der Basis, Protokolle, 1. Ansprechpartner für Mitglieder und andere Organe Es sind aber auch die Titel alleine soweit schon selbsterklärend, dass eine nähere Ausführung eigentlich unnötig ist. Weiters soll für jeden Bereich ein BV als "beauftragt" gelten und zumindest ein Stellvertreter / eine Stellvertretin benannt werden. Dadurch sind Aufgaben und Zuständigkeiten klar verteilt, Mehrfachbearbeitungen ausgeschlossen und für jeden Fall ein klarer Ansprechpartner benannt.

Weitere mögliche Vorgehensweise:

Vorgesehen aber nicht Teil dieses Vorschlags (als Satzungänderung) sind die Errichtung entsprechender AGs, die dem BV zukünftig zuarbeiten sollen. Damit soll auch ein Signal an die Basis geschickt werden, welche Tätigkeiten angegangen werden müssen und wer konkret Ansprechpartner ist. Eine gute Kommunikation zwischen der AG Leitung und dem entsprechenden BV ist erwünscht. Ein noch einzuräumendes Stimmrecht angedacht. Der Bundesvorstand hat in seiner Sitzung vom 12.09.2017 diesen Vorschlag besprochen und goutiert. Antrag konkret: Paragraph §9 der Bundessatzung soll wie folgt geändert werden: Satzung alt: (3) Die zumindest zuzuteilenden Kernaufgaben sind jeweils die Koordination von (a) Parteiwachstum und Vernetzung, (b) Mitgliederinformation und -motivation, (c) Aufklärungs- und Bildungsarbeit, (d) Medienarbeit und (e) Kampagnen und Wahlen. Satzung neu: (3) Jedem Bundesvorstand ist eine der folgenden Aufgaben als "Beauftragte(r)" zuzuweisen: Außenvertretung und äußere Angelegenheiten, Strategie & Kampagnen, innere Angelegenheiten; Weiters sind zumindest ein(e) Stellvertreter(-in) aus dem Bundesvorstand zu benennen.

III. Quartalsmäßige EBV-Sitzungen

Beschlussantrag:

In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (3), folgendermaßen ergänzt: "Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, turnusgemäß einmal im Quartal, auf Einladung des BV oder wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 5% der stimmberechtigten Parteimitglieder - Mindestens jedoch 5 Mitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen." In die Bundesgeschäftsordnung wird ein - § 7a Erweiterter Bundesvorstand - eingefügt: "(1) Neben den Zusammentreffen des EBVs aus akutem Anlass, dienen die regelmäßigen Quartalssitzungen einem breiteren Austausch der Organe; einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien." "(2) Die im EBV vertretenen Organvertreter und Beauftragten sind gehalten, sich gegenseitig zumindest in groben Zügen über die Aktivitäten und Pläne, der von ihnen vertretenen Teilorganisation der Piratenpartei zu informieren." "(3) Turnusgemäße EBV-Sitzungen werden zumindest 7 Tage vor dem Sitzungstag einberufen. Anträge sind zumindest 3 Tage vor dem Sitzungstag, entweder per Email dem BV bekannt zu geben oder in das EBV-Sitzungspad einzutragen. Verspätet eingehende Anträge werden allenfalls dann behandelt, wenn eine Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten EBV-Mitglieder, dem zustimmt."

Begründung: Dieser Antrag soll zu einem breiteren Austausch der Organe, einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien beitragen. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Organe darüber informiert sind, was anderenorts auf der Agenda steht und so ein Denken in Gesamtzusammenhängen gefördert wird. Es ist leichter, gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich ggf. gegenseitig zu unterstützen, wenn man zumindest in groben Zusammenhängen weiß, was die jeweils anderen gerade ausführen oder planen. Im Grunde gibt es bereits ein Organ, das diese Arbeit hervorragend leisten könnte – den erweiterten Bundesvorstand. Im EBV sind bereits jetzt die Mitglieder des BV, der BGF und die Länderräte der Landesorganisationen/-parteien vertreten - ebenso die Landessprecher mit beratender Stimme. Bisher ist es aber Usus, dass der EBV nur dann zusammen tritt, wenn besondere Situationen dies erforderlich machen. Bei einer Aufwertung des EBV durch quartalsmäßige Sitzungen, bei der die Vertreter der einzelnen Teilgliederungen sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, kann die Arbeit besser verschränkt und aufeinander abgestimmt werden. Außerdem dürfte es jedem etwas bringen, auch Feedback von Mitpiraten zu erhalten.