Beschlussantrag:
In der Satzung wird - § 11 Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Punkt (3), folgendermaßen ergänzt:
"Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, turnusgemäß einmal im Quartal, auf Einladung des BV oder wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 5% der stimmberechtigten Parteimitglieder - Mindestens jedoch 5 Mitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen."
In die Bundesgeschäftsordnung wird ein - § 7a Erweiterter Bundesvorstand - eingefügt:
"(1) Neben den Zusammentreffen des EBVs aus akutem Anlass, dienen die regelmäßigen Quartalssitzungen einem breiteren Austausch der Organe; einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien."
"(2) Die im EBV vertretenen Organvertreter und Beauftragten sind gehalten, sich gegenseitig zumindest in groben Zügen über die Aktivitäten und Pläne, der von ihnen vertretenen Teilorganisation der Piratenpartei zu informieren."
"(3) Turnusgemäße EBV-Sitzungen werden zumindest 7 Tage vor dem Sitzungstag einberufen. Anträge sind zumindest 3 Tage vor dem Sitzungstag, entweder per Email dem BV bekannt zu geben oder in das EBV-Sitzungspad einzutragen. Verspätet eingehende Anträge werden allenfalls dann behandelt, wenn eine Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten EBV-Mitglieder, dem zustimmt."
Begründung:
Dieser Antrag soll zu einem breiteren Austausch der Organe, einer stärkeren Vernetzung und der Nutzung von Synergien beitragen. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Organe darüber informiert sind, was anderenorts auf der Agenda steht und so ein Denken in Gesamtzusammenhängen gefördert wird. Es ist leichter, gemeinsame Pläne zu schmieden oder sich ggf. gegenseitig zu unterstützen, wenn man zumindest in groben Zusammenhängen weiß, was die jeweils anderen gerade ausführen oder planen. Im Grunde gibt es bereits ein Organ, das diese Arbeit hervorragend leisten könnte – den erweiterten Bundesvorstand. Im EBV sind bereits jetzt die Mitglieder des BV, der BGF und die Länderräte der Landesorganisationen/-parteien vertreten - ebenso die Landessprecher mit beratender Stimme. Bisher ist es aber Usus, dass der EBV nur dann zusammen tritt, wenn besondere Situationen dies erforderlich machen. Bei einer Aufwertung des EBV durch quartalsmäßige Sitzungen, bei der die Vertreter der einzelnen Teilgliederungen sich gegenseitig auf dem Laufenden halten, kann die Arbeit besser verschränkt und aufeinander abgestimmt werden. Außerdem dürfte es jedem etwas bringen, auch Feedback von Mitpiraten zu erhalten.
- VinPei:
Zum Änderungswunsch, "Anträge bei turnusgemäßen Sitzungen?": Dass der EBV, Organe nachbesetzen kann ist gemäß § 6, Abs. 5 der BGO geregelt - das gilt dann selbstverständlich auch für turnusgemäße EBV-Sitzungen. Ich sehe somit keinen Grund, das nochmal extra zu erwähnen. Was haltet ihr davon, wenn wir einen Absatz (3) in die BGO einfügen, folgenden Inhalts:
(3) Turnusgemäße EBV-Sitzungen werden zumindest 7 Tage vor dem Sitzungstag einberufen. Anträge sind zumindest 3 Tage vor dem Sitzungstag, entweder per Email dem BV bekannt zu geben oder in das EBV-Sitzungspad einzutragen. Verspätet eingehende Anträge werden allenfalls dann behandelt, wenn eine Mehrheit, der anwesenden stimmberechtigten EBV-Mitglieder dem zustimmt.
- Niko: Absatz (3) hat meine Unterstützung!
- VinPei: Hab Absatz 3 ergänzt.