Initiative i679: Transparenz im Strafverfahren
 Ja: 66 (93%) · Enthaltung: 7 · Nein: 5 (7%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 10.09.2012 um 03:38 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Inneres und Justiz

Transparenz im Strafverfahren

Wir setzen uns dafür ein, dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Die materielle Ausstattung muss gewährleistet werden.

Begründung

tw. von Original: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.2/Antr%C3%A4ge#WP052, 2012 mit 2/3 Mehrheit in NRW angenommen, 2012 in Schleswig-Holstein mit 2/3 Mehrheit angenommen

In Deutschland wird dies vor allem von Strafverteidigern gefordert. Dies ist auch in Österreich der Fall: [http://www.strafverteidigung.at/strafvert/eingang/download_check.php?download=117_Beschlüsse%202%5B1%5D.%20StrafverteidigerInnentag%202004.pdf] "Wird der Vernehmung eines Beschuldigten kein Verteidiger beigezogen, so hat von der Vernehmung – bei sonstiger Nichtigkeit der Aussage – eine Ton- und Bildaufnahme angefertigt zu werden. (Die Wortfolge „nach Möglichkeit“ in § 164 Abs 2 letzter Satz StPO idF des StPRG 2004 hat daher durch die Wortfolge „bei sonstiger Nichtigkeit der protokollierten Aussage“ ersetzt zu werden). Ebenso ist von der gesamten Hauptverhandlung bei sonstiger Nichtigkeit eine Videoaufzeichnung anzufertigen."

Diese Gesetzesänderung wird seit 2004 gefordert ist aber noch nicht umgesetzt: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002326 (siehe § 164 Abs. 2 letzter Satz)

https://lqpp.de/int/at/initiative/show/322.html 25 / 1 / 2