Initiative i6622: Wiedererrichtung von Landesschiedsgerichter/-Innen
 Ja: 0 · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 03.05.2016 um 21:13 Uhr · Quelltext

Aufgrund der Gegebenheit dass die PPÖ wieder über ein Bundesschiedsgerichts verfügt, derren Wichtigkeit immer wieder von Mitgliedern des Bundesvorstandes, Bundesgeschäftsführung und anderer Mitglieder stets betont wurde, ist es sinnvoll und angebracht auch wieder Landesschiedsgerichte zu etablieren.

Wiedererrichtung des Landesschiedsgerichts sollen angestrebt werden

Die Landesschiedsgerichte (die Landesschiedsrichter) sind als dem Bundesschiedsgerichts vorgelagerte Instanz unumgänglich und wichtig.

Erstens kann das Bundesschiedsgericht nicht die Aufgaben von Landesschiedsgerichten (Landesschiedsrichtern) wahrnehmen, da sonst die übergeordnete Schiedsinstanz verloren geht. Das Bundesschiedsgericht wird nur ordentlich funktionieren, wenn es auch in den LO/LP die dementsprechenden Schiedsstellen gibt.

Dieses Meinungsbild soll den Mitgliedern die Möglichkeit geben, dass sie die Wiedererrichtung von Landesschiedsstellen befürwortet. Sollte dieses Meinungsbild angenommen werden, könnte die BGF (bzw. vl auch der BV) dieses Meinungsbild als Grundlage nehmen, um die einzelnen LO´s/LP´s auffordern, Landesschiedsrichter/-Innen zu wählen!
 

Bei der anstehenden LGV der LO/LP-Wien wird die Wahl betreffend des Landesschiedsgerichts, keine geringere Rolle spielen als die Wahl der Landesvorstände und der Landesgeschäftsführung.

Siehe auch: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht