Initiative i6550: Ablehnung eines gesetzlichen Verbots betreffend des persönlichen Tragens religiöser Symbole
Letzter Entwurf vom 08.04.2016 um 10:03 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (6)

Ausgehend von den immer wieder medial aufgeheizten Forderungen nach einem gesetzlichen Verbot betreffend des Tragens eines religiösen Symbol einer bestimmten Religion in der Öffentlichkeit und der diesbezüglichen erneut geäußerten Forderung eines Bundespräsidentschaftskandidaten.

Antrag: Die Landesgeneralversammlung fasst den ENtschluss, ein gesetzlichen Verbots betreffend des persönlichen Tragens religiöser Symbole abzulehnen.

Begründung:

Das Streben nach einen gesetzlichen Verbot von Religiösen Symbolen (einschl. Kleidungsstücken) wie dies von einer in Österreich agierenden Partei gefordert wird, ist aus Sicht der Piratenpartei (Wien) ein weiterer Versuch die Gesellschaft, die Bevölkerung nach deren persönlichen religiösen Überzeugung zu spalten. Ein Versuch den die Piratenpartei so nicht hinnehmen wird. Nicht hinnehmen darf.

Die Piratenpartei Wien ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass das Tragen von religiösen Symbolen (einschließlich Kleidungsstücken) eine private und persönliche Entscheidung ist. Die Piratenpartei (Wien) lehnt sowohl ein gesetzliches Verbot als auch ein gesetzlichen Muss-Gebot betreffend religiösen Symbolen entschieden ab. Gleichermaßen lehnt die Piratenpartei jeglichen gesellschaftlichen Zwang betreffend des Tragens oder Nicht-Tragens von religiösen Symbolen ebenso entschieden ab.

Auch ist es wichtig, dass sich politische Akteure gegen den Versuch eines gesetzlichen Verbots religiöser Symbole aussprechen und demgemäß öffentlich auftreten, damit die „Ablehnung“ nicht ausschließlich von den betroffenen Gruppen und diesbezüglichen Vereinen kommt, sondern als ein Ausdruck einer offenen und toleranten breiten „Schicht“ der Gesellschaft wahrgenommen wird. Diesbezüglich wird die Piratenpartei auf die Gesellschaft als auch sog. „Verteter“ der Zivilgesellschaft zugehen und gemeinsame Aktionen abzuklären, damit den politischen Entscheidungsträgern zum Ausdruck gebracht wird, dass ein solches Verbot unabhängig von dem persönlichen Glauben abgelehnt wird.

Die Piratenpartei (Wien) ist der Aufassung, dass das Tragen religiöser Symbole vordergründig ein Ausdruck des persönlichen Glaubens ist und eben kein Ausdruck der institutionalisierten konfessionelen Macht oder Machtübernahme ist.

Weiters ist die Piratenpartei (Wien) der Meinung, dass ein solches gesetzliches Verbot sowohl gegen bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen als auch gegen jene von der Republik Österreich II. Ratifizierten Menschenrechtserklärung, dem Recht der freien Religionsausübung widerspricht und demzufolge unzulässig ist und jegliche parteipolitische populistische Forderung nach einem solchen Versuch nur dazu dient die Gesellschaft aufzuheizen und gegeneinander auszuspielen. Eine Praxis welche wir die Mitglieder der Piratenpartei entschieden ablehnen.

Ein gesetzliches Verbot des Tragens religiöser Symbole würde aus Sicht der Piratenpartei (Wien), lediglich zur Stigmatisierung und Dämonisierung einer bestimmten Glaubensgemeinschaft führen (wie wir es schon mal erleben mussten), und sprichwörtlich auch nur „weiter Öl ins Feuer gießen“ und zur weiteren Spaltung der Gesellschaft (der Bevölkerung) führen.

Darüber hinaus, stellt eine Reduzierung des Menschen auf dessen religiösen Überzeugung eine fast menschenverachtende Wahrnehmung dar, weil jeder Mensch mehr ist als sein persönlicher Glaube, sowie der Mensch auch mehr ist, als seine Erwerbstätigkeit.

Ebenso stellt ein gesetzliches Verbot des Tragens religiöser Symbole, insbesondere des Tragens religiöser Symbole einer bestimmten Glaubensrichtung (Glaubensgemeinschaft) einen fundamentalen Verstoß gegen verbriefter Grund- und Bürgerrechte dar und es besteht durchaus die Gefahr dass sich die Geschichte wiederholt und ein anfänglich gegen eine bestimmte Religion gerichtetes Verbot, auf alle Religionsgemeinschaften ausgeweitet wird und schlussendlich, wie schon einmal in der Geschichte „unseres“ Landes zu einem Verbot sämtlicher konfessioneller Vereine (einschl. studentischen-, akademischen- und zivilgesellschaftlichen Vereinen) führt; in diesem Sinne: Wehrt den Anfängen.

Auch widerspricht ein solches Verbot, dem Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen, sowie insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht der Frau. Prinzipien welche die Piratenpartei ja grundsätzlich unterstützt und fördern möchte.

Weiters würd ein etwaiges gesetzliches Verbot, erst Recht, sog. Parallelgesellschaften fördern, da Menschen welche aus persönlicher Überzeugung religiöse Symbole tragen wollen, dies dann nicht mehr in der Öffentlichkeit, sondern nur noch im Privaten Bereich tragen dürften.

Sollte der Antrag bei der LGV Zustimmung finden, werden die neu-gewählten Landvorstände der Piratenpartei Wien in Zusammenarbeit mit Freiwilligen der Piratenpartei Wien, ein Konzeptpapier erarbeiten, „wie“ und mit „wem“ (sprich welchen Vereinen, Künstlern etc.) dieses „Thematik“ aufbereitet und öffentlich kommuniziert werden kann. Jedoch sollte vorab des öffentlichen Auftrittes, diese Handlungen bei einer weiteren Mitgliederversammlung zusammen mit den Mitgliedern der Piratenpartei Wien erörtert und entschieden werden. Der LV der PP-Wien wird sich auch darum kümmern, das Landeswahlprogramm diesbezüglich zu adaptieren. Ein weiterer Schwerpunkt wird dabei auch die Diskriminierung aufgrund des öffentlichen Tragens religiöser Symbole am Arbeitsmarkt (einsch. Arbeitskraftvermittlung-AMS), am Wohnungsmarkt und insbesondere in Sozialberufen (Lehrer, Direktoren, etc.) bilden.