Initiative i6543: Anerkennung des BGV-Beschlusses betreffend der Aufkündigung des Vertrages „Wien Andas“
Letzter Entwurf vom 08.04.2016 um 09:47 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Ausgehend von der vorangegangenen BGV(2016) möge die LGV der PP-Wien, jene bei der BGV getroffenen Entscheidung betreffend „Wien Andas“ respektieren und anerkennen und folglich als Vertragspartner, den Vertrag mit „Wien Andas“ aufzukündigen.
 

Antrag: Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die BGV Entscheidung bzw. der BGV Beschluss betreffend „Wien Andas“ anzuerkennen.

Die PP-Wien wird den bei der BGV2016 getroffenen Beschluss betreffend „Wien Andas“ akzeptieren und die zuständigen Organe der PP-Wien, werden den diesbezüglichen Vertrag mit „Wien Andas“ ehebaldigst aufkündigen, sofern diese (Vertragsaufkündigung) nicht schon im Vorfeld der LGV2016 erfolgte.
 

Begründung:

Eine frühzeitige Akzeptanz und Respektierung jener bei der BGV-2016 getroffenen Entscheidung betreffend „Wien Andas“, könnte die internen Differenzen und Fraktionsbildungen abschwächen und insbesondere die eigene Handlungsfähigkeit der PP-Wien fördern. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Vertragsaufkündigung die Handlungsfähigkeit der PP-Wien nicht unter jenen Stand der letzten Monate sinken wird, sondern im Gegenteil diese eher wieder herstellt und fördert.

Die Auflösung des Vertrags mit „Wien Andas“ ist absolut kein Hindernis mit den „Bündnisparteien“ thematische- und anderweite Kooperationen einzugehen. Im Gegenteil, werden dann in der Öffentlichkeit anstelle „Wien Andas“ wieder vermehrt die einzelnen Parteien selbst wahrgenommen. Auch richtet sich die Kündigung nicht gegen jene Menschen welche sich bei Wien Andas bzw. den einzelnen Bündnisparteien der „Partei Wien Andas“ einbringen, sondern bezieht sich ausschließlich auf das Konstrukt der „Partei Wien Andas“.

Im Falle einer Nicht-Anerkennung der Entscheidung der BGV2016 und einer etwaigen Überantwortung des „Falles“ ans interne Schiedsgericht, könnte die PPö bzw. insbesondere die PP-Wien weiter – womöglich bis zur Urteilsbekanntgabe – gelähmt, was wohl weder im Interesse der PP-Wien als der PPÖ sein wird.

Jene Basis-Mitglieder welche meinen, dass diese Entscheidung der BGV ein „drüberfahren“ über die PP-Wien sei, mögen daran erinnert werden, dass einerseits, diese Entscheidung sehr wohl auch durch anwesende Mitglieder der PP-Wien zustande kam und andererseits die Entscheidung unter Berücksichtigung der Interessen der Piratenpartei Österreichs und anderer bestehender Landesorganisationen bzw. Landesparteien der Piratenpartei Österreichs erfolgte.

Ein gemeinsame Entscheidung der Mitglieder der PP-Wien, würde den LV bei der Umsetzungen des BGV-Beschlusses einerseits stärken und andererseits Diskussionen und Misstrauen im Sinne das die Entscheidung von den LV-Organen und nicht durch einen weiteren Basis-Beschluss zustandekam, unterbinden.