Um die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen unter weitestgehender Einbindung der Mitglieder (der sog. „Basis“) zu ermöglichen, sollen drei Mitgliederversammlung organisiert und abgehalten werden. Diese Versammlungen sollen dazu genutzt werden, die Internen Prozesse und Projekte, unter verstärkter Einbindung aller Mitglieder, zu fokussieren, zu koordinieren und etwaige Probleme abzuklären und zu beseitigen.
Folglich erfolgt die Stellung des
Antrags: Die Landesgeneralversammlung beschließt, dass die zuständigen Organe der Piratenpartei Wien, im Laufe des Jahres 2016 drei weitere Mitgliederversammlungen organisieren und abhalten.
Begründung:
Eine bzw. zwei weitere Mitgliederversammlung – abgesehen von LGV – genügt nicht um die anstehenden Herausforderungen und Aufgaben in den geforderten Maße zu bewältigen.
Deshalb sollen drei Mitgliederversammlungen organisiert und abhalten werden, um einerseits öffentlich aufzutreten, sprich auch in der Öffentlichkeit wieder vermehrt als aktive Partei wahrgenommen zu werden, sowie um erforderliche und angemessene interne-Diskurse einzuleiten und zu fördern, sowie insbesondere die jeweiligen erforderlichen Schritte und Arbeitsteilung gemeinsam mit den Basismitgliedern zu besprechen, sodass die Entscheidungen als auch die Tätigkeiten nicht allein den zuständigen Organen zufallen.
Punkte bzw. Schwerpunkte der Mitgliederversammlungen sollen sein:
- mündliche Fortschrittsberichte bzw. kurze Handouts von laufenden Projekten und Kooperationen,
- Vorschläge hinsichtlich weiteren sinnvollen Projekten und thematischen Kooperationen,
- sog. „Themensprecher“ sollen ebenso ihre jeweiligen Projekte, Schwerpunkte und anstehende Probleme berichten,
- Vorschläge betreffend öffentlichen Flyer-Verteilungen und Co.
- Terminvorschläge hinsichtlich erforderlichen internen „Arbeitstreffen“,
- Terminvorschläge für thematische Stammtische, auch in Kooperation mit anderen Parteien bzw Mitgliedern von anderen Parteien (Wien Andas, KPÖ-Wien, Junge Piraten, etc.).
Nicht Teil der Mitgliederversammlungen sollen u.a. sein:
- Misstrauensanträge,
- persönliche Streitgespräche,
- Satzungsänderungen.