Initiative i6268: Protokolle auch ausschließlich per Tonaufnahme ermöglichen
 Ja: 8 (31%) · Enthaltung: 2 · Nein: 18 (69%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Letzter Entwurf vom 26.10.2015 um 22:30 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (4)

Die Bundesgeschäftsordnung möge geändert werden wie folgt:

Alter Text

(4) Ein Sitzungsprotokoll muss mindestens in schriftlicher Form im Wiki hinterlegt werden; zusätzlich ist eine Tonaufnahme erwünscht, sofern die Sitzung auch nur in Teilen oder zwischen einzelnen Mitgliedern mündlich stattfindet. Tonaufzeichnungen sind im Wiki zu hinterlegen oder zu verlinken. Das schriftliche Protokoll hat mindestens folgende Inhalte zu umfassen: 1. Zeitmarken von Beginn und Ende, 2. Ort der Sitzung bzw. verwendetes Kommunikationsmedium, 3. anwesende Teilnehmer zu Beginn der Sitzung, 4. Kernpunkte der Diskussion zu einem Antrag mit Kennzeichnung der Sprecher, 5. alle Beschlüsse im Wortlaut mit Zeitmarken sowie kurzer Begründung.

Neuer Text

(4) Ein Sitzungsprotokoll muss schriftlich oder als Audiofile im Wiki hinterlegt werden; Sowohl das schriftliche als auch das mündliche Protokoll hat zu enthalten:

  1. Zeitmarken von Beginn und Ende,
  2. Ort der Sitzung, sofern nicht fernmündlich in einem ständig verwendeten Sprachchat,
  3. anwesende Teilnehmer,
  4. Kernpunkte der Diskussion zu einem Antrag mit Erkennbarkeit der Sprecher,
  5. alle Beschlüsse im Wortlaut mit Zeitmarken sowie kurzer Begründung.

Jedenfalls in schriftlicher Form zu veröffentlichen sind die Beschlüsse und die diesbezüglichen Abstimmungen sowie ein stichwortmäßiger Themenüberblick.