Initiative i6205: Bildung (Gründung) einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“
Letzter Entwurf vom 03.10.2015 um 09:50 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag: Bildung (Gründung) einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“

Bei der BGV 2015 möge die Gründung einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“ beschlossen werden. Ein Koordinator (m/w) als auch führende Gruppenmitglieder sind zu einem späteren Zeitpunkt zu ernennen, wobei ein diesbezügliches Vorwissen berücksichtigt werden muss (sollte).

Ziel und Zweck dieser Arbeitsgruppe sind die Aufbereitung der diesbezüglichen Literatur, das Erfassen von diesbezüglich öffentlich-zugänglichen Veranstaltungen sowie insbesondere die Aufbereitung der unterschiedlichen Ausprägungen der Neutralitätspolitiken (Aktive-, Passive-, engagierte Neutralität (EU-/Internationale Solidarität)

Schwerpunkte der Arbeitsgruppe sind dabei in Abstimmung mit der sog. Basis als auch den jeweiligen Organen der Piratenpartei Österreichs abzustimmen.

Mögliche "Schwerpunkte" der Arbeitsgruppe:

A) Innere Neutralität  Kein „hineintragen“ (importieren) von „externen“ Konflikten/Kriegen  Bsp. Schweiz zur Zeit der Glaubens- und Erbfolgekriege

B) Positive Bewertung der „Neutralität“  Schutz von diplomatischer Einrichtungen im Ausland und EU-Ausland  Schutz von EU-Institutionen im Ausland  Entwaffnung und Demilitarisierung  Kampfmittelrückständebeseitigung (ÖBH vs. BMI vs. Privatwirtschaftliche Unternehmen)  Aufnahme von sich ergebenden Soldaten  Neutralität als „Gegenpart“ zur Mitgliedschaft in internationalen militärischen Vertragsorganisationen „NATO“  Fortführung einer Politik des Friedens und der Völkerverständigung zu Kriegszeiten  Fortführung des Freihandels zu Kriegszeiten  Friedenserhaltung durch Nichtteilnahme an Kriegen – Recht auf Nicht-Kriegsführung

C) Delikte der „Neutralitätsgefährdung“ u.a.  Landes-/Hochverrat  Strafgesetzbuch (§ 320)  Terroristische Vereinigung  Staatsfeindliche Verbindungen  Sicherheitspolizeigesetz, Staatsschutzgesetz  Geheime Nachrichtendienstliche Tätigkeiten  Bewaffnete Verbindungen (Parteien, Organisationen)  Teilhabe und Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen  Teilhabe und Teilnahme an sog. „militärischen Zwangsmaßnahmen“  Verrat/Preisgabe von Staatsgeheimnisses und militärischen Geheimnissen  Teilhabe und Teilnahme an Friedenserzwingende militärischen-Missionen ohne als auch mit Mandat der UNO bzw. der OSCE  Teilhabe und Teilnahme militärischen Missionen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

D) Mitgliedschaften in internationalen Organisationen und Neutralitätsvorbehalte  OSCE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa  Bewegung der Blockfreien  EG  EU: ESVP/GASP  NATO-P4P  NATO-Vollmitgliedschaft: Ausgeschlossen  WEU: Beitritt aufgrund der „Neutralität“ ausgeschlossen/verboten  Neutralitätsvorbehalte im Rahmen des Beitritts zur UNO und zur EU  Neutralitätskonformitätsprüfung  Teilnahme an militärischen Übungen   E) Außenpolitik  CIMIC – Zivil-militärische-Kooperation/Koordinierung  Katastrophenhilfe  Humanitäre Hilfe  System(e) der kollektiven Sicherheit

F) Entsenderechte ins Ausland und Neutralitätskonformitätsprüfung  ÖBH  OSCE-Missionen  EU-Missionen: ESCP/GASP  NATO-P4P  NATO-Vollmitgliedschaft  Teilnahme an militärischen Übungen

G) Neutralität: Gebote, Gebräuche, Pflichten und Rechte  Rüstungsgebot  Schutzmachtfunktionen  Übernahme der Diplomatische Vertretung  Aufnahme von entwaffneter Kombattanten

H) Neutralität und Volk  Identifikationsfunktion – Identität – Bewusstsein – Nationalstolz  Sinnstiftende Funktion  Einheitsfördernde Funktion (innerer Zusammenhalt)  Vorbildfunktion / Leitbildfunktion

I) Rüstungskontrolle  Sitz internationaler Organisationen  Konferenzen  Überwachung  Lizenzvergaben  Endverbleibkontrolle  RFID-Chip zur Warenverfolgung  Meldepflicht und Genehmigungspflicht (Wirtschafts-, Außenministerium, Innenministerium)  Parlamentarisches Mitspracherechte/-Entscheidungsrechte  Neutralitätskonformitätsprüfung

J) „Grundrecht“ auf Teilnahme an Widerstandskämpfen im Ausland: u.a. Isis  Neutralität betrifft in erster Linie Organe und Institutionen der Republik und nicht die Staatsbürger; für letztere gelten landesrechtliche Bestimmungen;  Söldnertum  Privatwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen  Mitgliedschaft in bewaffneten Parteien/Organisationen  Politische Widerstandsbewegungen  Para-militärische Widerstandsbewegungen

  K) „Neutralitätskonformitätsprüfungen“  Aufnahme von entwaffneter Einheiten  Teilnahme an sog. „Wirtschaftssanktionen“  Beitritte zu militärischen Vertragsorganisationen  Abschluss von (einseitigen) militärischen Beistandspakten  Übergabe an Diplomatischen Vertretungen an andere Länder  Übernahme von Diplomatischen Vertretungen für andere Länder  Entsendung von ABC-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete  Entsendung von militärischen Einheiten mit offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete  Entsendung von Pionier-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete  Export von Wehrtechnologie (an EU-Mitglieder, an Nicht-EU-Mitglieder, an die internationale Vertragsorganisation NATO sowie sog. „Drittstaaten“)
 

Begründung

Gegenwärtig existiert laut Rückmeldungen keine diesbezügliche Arbeitsgruppe (Crew).

Die Neutralität ist kein "Relikt des Kalten Krieges", sondern kann zu einen "guten" Zukunftsmodell avancieren.