Antrag: Bildung (Gründung) einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“
Bei der BGV 2015 möge die Gründung einer Sonderarbeitsgruppe „aktive-/passive- vs. engagierte Neutralitätspolitik“ beschlossen werden. Ein Koordinator (m/w) als auch führende Gruppenmitglieder sind zu einem späteren Zeitpunkt zu ernennen, wobei ein diesbezügliches Vorwissen berücksichtigt werden muss (sollte).
Ziel und Zweck dieser Arbeitsgruppe sind die Aufbereitung der diesbezüglichen Literatur, das Erfassen von diesbezüglich öffentlich-zugänglichen Veranstaltungen sowie insbesondere die Aufbereitung der unterschiedlichen Ausprägungen der Neutralitätspolitiken (Aktive-, Passive-, engagierte Neutralität (EU-/Internationale Solidarität)
Schwerpunkte der Arbeitsgruppe sind dabei in Abstimmung mit der sog. Basis als auch den jeweiligen Organen der Piratenpartei Österreichs abzustimmen.
Mögliche "Schwerpunkte" der Arbeitsgruppe:
A) Innere Neutralität  Kein „hineintragen“ (importieren) von „externen“ Konflikten/Kriegen  Bsp. Schweiz zur Zeit der Glaubens- und Erbfolgekriege
B) Positive Bewertung der „Neutralität“  Schutz von diplomatischer Einrichtungen im Ausland und EU-Ausland  Schutz von EU-Institutionen im Ausland  Entwaffnung und Demilitarisierung  Kampfmittelrückständebeseitigung (ÖBH vs. BMI vs. Privatwirtschaftliche Unternehmen)  Aufnahme von sich ergebenden Soldaten  Neutralität als „Gegenpart“ zur Mitgliedschaft in internationalen militärischen Vertragsorganisationen „NATO“  Fortführung einer Politik des Friedens und der Völkerverständigung zu Kriegszeiten  Fortführung des Freihandels zu Kriegszeiten  Friedenserhaltung durch Nichtteilnahme an Kriegen – Recht auf Nicht-Kriegsführung
C) Delikte der „Neutralitätsgefährdung“ u.a.  Landes-/Hochverrat  Strafgesetzbuch (§ 320)  Terroristische Vereinigung  Staatsfeindliche Verbindungen  Sicherheitspolizeigesetz, Staatsschutzgesetz  Geheime Nachrichtendienstliche Tätigkeiten  Bewaffnete Verbindungen (Parteien, Organisationen)  Teilhabe und Teilnahme an völkerrechtswidrigen Kriegen  Teilhabe und Teilnahme an sog. „militärischen Zwangsmaßnahmen“  Verrat/Preisgabe von Staatsgeheimnisses und militärischen Geheimnissen  Teilhabe und Teilnahme an Friedenserzwingende militärischen-Missionen ohne als auch mit Mandat der UNO bzw. der OSCE  Teilhabe und Teilnahme militärischen Missionen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
D) Mitgliedschaften in internationalen Organisationen und Neutralitätsvorbehalte  OSCE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa  Bewegung der Blockfreien  EG  EU: ESVP/GASP  NATO-P4P  NATO-Vollmitgliedschaft: Ausgeschlossen  WEU: Beitritt aufgrund der „Neutralität“ ausgeschlossen/verboten  Neutralitätsvorbehalte im Rahmen des Beitritts zur UNO und zur EU  Neutralitätskonformitätsprüfung  Teilnahme an militärischen Übungen E) Außenpolitik  CIMIC – Zivil-militärische-Kooperation/Koordinierung  Katastrophenhilfe  Humanitäre Hilfe  System(e) der kollektiven Sicherheit
F) Entsenderechte ins Ausland und Neutralitätskonformitätsprüfung  ÖBH  OSCE-Missionen  EU-Missionen: ESCP/GASP  NATO-P4P  NATO-Vollmitgliedschaft  Teilnahme an militärischen Übungen
G) Neutralität: Gebote, Gebräuche, Pflichten und Rechte  Rüstungsgebot  Schutzmachtfunktionen  Übernahme der Diplomatische Vertretung  Aufnahme von entwaffneter Kombattanten
H) Neutralität und Volk  Identifikationsfunktion – Identität – Bewusstsein – Nationalstolz  Sinnstiftende Funktion  Einheitsfördernde Funktion (innerer Zusammenhalt)  Vorbildfunktion / Leitbildfunktion
I) Rüstungskontrolle  Sitz internationaler Organisationen  Konferenzen  Überwachung  Lizenzvergaben  Endverbleibkontrolle  RFID-Chip zur Warenverfolgung  Meldepflicht und Genehmigungspflicht (Wirtschafts-, Außenministerium, Innenministerium)  Parlamentarisches Mitspracherechte/-Entscheidungsrechte  Neutralitätskonformitätsprüfung
J) „Grundrecht“ auf Teilnahme an Widerstandskämpfen im Ausland: u.a. Isis  Neutralität betrifft in erster Linie Organe und Institutionen der Republik und nicht die Staatsbürger; für letztere gelten landesrechtliche Bestimmungen;  Söldnertum  Privatwirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen  Mitgliedschaft in bewaffneten Parteien/Organisationen  Politische Widerstandsbewegungen  Para-militärische Widerstandsbewegungen
  K) „Neutralitätskonformitätsprüfungen“   Aufnahme von entwaffneter Einheiten  Teilnahme an sog. „Wirtschaftssanktionen“  Beitritte zu militärischen Vertragsorganisationen  Abschluss von (einseitigen) militärischen Beistandspakten  Übergabe an Diplomatischen Vertretungen an andere Länder  Übernahme von Diplomatischen Vertretungen für andere Länder  Entsendung von ABC-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete   Entsendung von militärischen Einheiten mit offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete  Entsendung von Pionier-Einheiten mit nicht-offensiven Aufgaben in Konflikt-und Kriegsgebiete   Export von Wehrtechnologie (an EU-Mitglieder, an Nicht-EU-Mitglieder, an die internationale Vertragsorganisation NATO sowie sog. „Drittstaaten“)
 
Begründung
Gegenwärtig existiert laut Rückmeldungen keine diesbezügliche Arbeitsgruppe (Crew).
Die Neutralität ist kein "Relikt des Kalten Krieges", sondern kann zu einen "guten" Zukunftsmodell avancieren.