Initiative i614: Satzungsänderung: Streichung des EBV aus der Satzung und Geschäftsordnung
 Ja: 41 (72%) · Enthaltung: 8 · Nein: 16 (28%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 05.09.2012 um 13:46 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Begründung

Der EBV hat die Funktion, zwischen den Bundesgeneralversammlungen wichtige Entscheidungen zu treffen.

Alle Entscheidungen, die der EBV seit dem 1. April getroffen hat, hätten auch per Liquid Feedback getroffen werden können.

direkterer Willensentscheid

LQFB erlaubt der Basis, unmittelbarer seine Meinung zu äußern als dies durch für einen Zeitraum gewählten EBV Delegierten möglich ist.

Vertretung
Piraten, die durch ein derzeitiges Mitglied des EBV zwischen den Bundesgeneralsversammlungen vertreten werden möchten, können dieses Mitglied der Piratenpartei per Stimmendelegation dazu ermächtigen.

Vor allem die Möglichkeit, in LQFB eine Delegation einer Person jederzeit zu entziehen, wird von Piraten als erheblicher Vorteil gesehen. Daher sollten wir ihn auch nutzen.

öffentliche Abstimmung

Der EBV stimmt öffentlich ab. Auch das LQFB System bedient sich öffentlicher Abstimmungen. Damit sind LQFB Abstimmungen in dieser Hinsicht EBV Abstimmungen gleichwertig.

Antrag:

Das Gremium des erweiterten Bundesvorstandes wird aus der Satzung und der Geschäftsordnung der Piratenpartei ersatzlos gestrichen.

Wo notwendig, wird die Satzung und die Geschäftsordnung dahin abgeändert, dass alle Entscheidungen, die bisher der EBV gefällt hat, zukünftig per LQFB oder ein anderes adäquates Werkzeug der Online Demokratie entschieden werden.
 

Sonstiges
Unter https://forum.piratenpartei-wien.at/viewtopic.php?f=71&t=4587 wurden verschiedenste Aspekte dieser Änderung bereits diskutiert.