Das Thema Feinstaub war in den letzten Wochen – trotz relativ milder Temperaturen - wieder in aller Munde. Die gesundheitlichen Auswirkungen für die Bevölkerung und speziell für Kinder und ältere Menschen sind gravierend. Darüber hinaus hat Graz in der Zwischenzeit das negative Image der „Feinstaubhauptstadt“ und nicht zuletzt hat diese unerfreuliche Situation auch wirtschaftliche Auswirkungen, so könnte es zu einer Erschwernis bei Betriebsstättengenehmigungen kommen. Es herrscht daher dringender Handlungsbedarf! Seit 01.01.2010 gilt in Österreich gemäß Immissionsschutzgesetz Luft (IG‐L) ein Grenzwert für Feinstaub (PM10) von maximal 25 Überschreitungstagen bei einem Tagesmittelwert von 50 μg/m³, nach EU‐Recht sind maximal 35 Überschreitungstage zulässig. Die in Österreich gültigen Grenzwerte wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig weit überschritten, die Grazer Situation wurde über mehrere Jahre von über 100 Überschreitungstagen geprägt. Im bzw. ab dem Jahr 2007 reduzierte sich die Anzahl der Überschreitungstage auf unter 80, dies jedoch in erster Linie aufgrund des Ausbleibens länger andauernder winterlicher Inversionssituationen. Im Jahr 2014 wurden laut Umweltbundesamt in Graz Don Bosco 37 Überschreitungstage verzeichnet, seit Anfang 2015 wurden die Höchstwerte bei Feinstaub und NOX bereits an 23 Tagen überschritten! Die beiden zuletzt genannten Fakten dürften keine Grundlage für die medial transportierten Darstellungen des zuständigen, aber untätigen, Landesrates Kurzmann darstellen, der nicht mehr und nicht weniger versucht, als die Feinstaubproblematik im steirischen Zentralraum als ´gelöst´ darzustellen - entgegen aller vorliegenden Daten und Fakten.
Während in der Ursachenbekämpfung der Feinstaubbelastung in Graz im Bereich des Verursachers „Heizung“ durch gezielte Maßnahmen zur Heizungsumstellung bereits einiges erreicht wurde, hinken andere Bereich wie insbesondere die Ursachenbekämpfung im Individualverkehr nach wie vor nach. Rechtliche Rahmenbedingungen (Zitat aus dem GR-Stück zum 6. Maßnahmenplan vom 13.11.2013): „Die entscheidende gesetzliche Grundlage für die Messung und Bewertung von Luftschadstoffen in Österreich ist das Immissionsschutzgesetz Luft (IG‐L), das in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1997 stammt (BGBl I 115/1997). Im Jahr 2001 wurde das Gesetz umfassend novelliert (BGBl I 62/2001) und damit an die EU-Vorgaben angepasst. Die EU‐Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 11.06.2008 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden und ging mit dem Bundesgesetzblatt I 77/2010 in nationales Recht über. Über Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung sowie des Gemeinderates der Stadt Graz wurden Maßnahmenpläne für eine mittel‐ und langfristige Verminderung der Feinstaubbelastung festgelegt. Diese Maßnahmenpläne werden hinsichtlich ihres Umsetzungsstandes evaluiert. In der Stadt Graz ist das bereits viermal erfolgt (GR‐Beschlüsse vom 16.02.2006, 15.02.2007, 18.09.2008 und 22.09.2011).“ Im Jahr 2013 erfolgte die 5. Evaluierung aus der der 6. Maßnahmenplan resultiert. Die EU-Kommission führt seit dem Jahr 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich, da die zulässigen Grenzwerte für die Feinstaubbelastung zu oft überschritten wurden. Die Kommission gewährte in weiterer Folge für elf Gebiete eine Fristverlängerung bis 11. Juni 2011. Grundbedingung für die damalige Gewährung der Fristverlängerung für die Feinstaub-Hochburg Graz war die, von der Landesregierung versprochene Einrichtung einer Umweltzone. Dazu kommt, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 19. November 2014 bestätigt hat, dass die Gerichte bei Nichteinhaltung der Luftqualitäts-Grenzwerte die säumigen Behörden zu den notwendigen Maßnahmen verpflichten müssen. Anlassfall war die Stickstoffdioxidbelastung aus dem Straßenverkehr und Hausbrand in London. Umsetzung des 6. Grazer Maßnahmenkatalogs zur Feinstaubbekämpfung mangelhaft! Der Grazer Gemeinderat hat nach eingehenden Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit in der Sitzung vom 14. November 2013 den vom Umweltamt erarbeiteten 6. Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Feinstaub‐ und Stickstoffdioxidbelastung (PM 10/NO2) beschlossen, konkret: 1.) Unter der Federführung der jeweilig angegebenen Ämter und unter Mitarbeit der genannten sowie weiterer in Frage kommender Ämter und der Holding Graz im Rahmen der jeweils gültigen Leistungsvereinbarung sollen die im Motivenbericht genannten Projekte weiter ausgearbeitet und bewertet sowie den zuständigen Organen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2.) Der Gemeinderat fordert die gemäß Motivenbericht mit Einzelmaßnahmen befassten Ämter auf, für umsetzungsreife Maßnahmen die finanziellen und finanztechnischen Erfordernisse auszuarbeiten und den fachlich zuständigen Gemeinderatsausschüssen vorzulegen. Seitdem sind 15 Monate vergangenen, in denen die Maßnahmen im Bereich Energie, u.a. das Programm zur Heizungsumstellung, vorangetrieben wurden. Es liegt auch ein Zwischenbericht über aktuelle Planungen sowie bereits umgesetzte Maßnahmen im Verkehrsressort vor, alle anderen Abteilungen nämlich die Stadtplanung, die Bau- und Anlagenbehörde sowie die Abteilung für Grünraum und Gewässer haben bis dato keinen Bericht zu Einzelmaßnahmen in ihren Ressorts vorgelegt. Und vor allem dringend notwendige Maßnahmen zur Reduktion der Kilometerleistungen beim motorisierten Individualverkehr, wie etwa tageweise Fahrverbote an bestimmten Tagen (analog zur Verordnung 2006), ein autofreier Tag (festgelegt oder selbst gewählt), Citymaut, Tempolimits bzw. Maßnahmen in der Parkraumbewirtschaftung, fanden bereits im Umweltausschuss keine Mehrheit und werden seither trotz dringenden Handlungsbedarfs nicht weiter verfolgt, eine Situation, die für die Grazer Bevölkerung untragbar ist! Untätig ist die Stadt Graz bzw. die Holding Graz auch weiterhin was den Austausch der alten Euro-3-Busse betrifft, die 10 Mal soviel an Schadstoffen und auch Feinstaub emittieren wie moderne Dieselbusse. Daher stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden Dringlichen Antrag