Initiative i5535: dA - FPÖ - Asylwesen – Stellungnahme der Stadt Graz
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Letzter Entwurf vom 12.11.2014 um 17:42 Uhr · Quelltext

In der Landespolizeidirektion Graz in der Straßganger Straße wurden 27 Asylwerber untergebracht. Alleine die gewählte Örtlichkeit ist eine Visitenkarte der völlig verfehlten Asylpolitik von ÖVP und SPÖ. In sämtlichen Bundesländern fehlt es an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten, weshalb bereits auf private Einrichtungen zurückgegriffen wird. Beispielgebend sei ein bekannter Lokalbetreiber erwähnt, der sein Gasthaus vor den Toren von Graz geschlossen hat, um kurzerhand als Asylantenheim wiederzueröffnen. Hier offenbart sich bereits ein weiteres Folgeproblem, das aus der Ignoranz unserer Bundesregierung resultiert. Ich halte fest, dass in der jüngeren Vergangenheit rund um die Probleme, die bei der privaten Unterbringung von unbegleiteten männlichen minderjährigen Asylwerbern zu Tage getreten sind, eine Forderung der Stadt Graz formuliert wurde, wonach es keine privaten Flüchtlings- und Asylwerberheime mehr geben solle. Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung ist allerdings genau das Gegenteil der Fall. Fehlende Vorsorge des Bundes und ein Überschreiten der Aufnahmekapazitäten sorgen dafür, dass der Betrieb von derartigen Heimen für private Betreiber zu einem lukrativen Geschäftsfeld wird. Wir dürfen nun also beobachten, dass Asylwerber entweder klammheimlich in hochsensiblen Exekutiveinrichtungen des Bundes untergebracht werden, oder privaten Einrichtungen, die sich die fehlenden Planungen des Bundesministeriums wirtschaftlich zu Nutze machen, überantwortet werden. Daraus folgt, dass sich die Bevölkerung schlecht informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt sieht. Regelmäßig wird in diversen Medien von den zahlreichen Kindern und Frauen berichtet, die in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union um Asyl ansuchen. Gespräche mit Exekutivbeamten und auch mit Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums haben aber ergeben, dass in nicht unbeträchtlichem Ausmaß Männer im erwerbsfähigen Alter, zumeist alleine, um Asyl in Österreich ansuchen. Ebenso wurde von Grazer Heimbetreibern über Asylwerber berichtet, die nicht unwesentliche Bargeldbeträge bei sich hatten. Es steht außer Zweifel, dass es Menschen gibt, die auf das humanitäre Bleiberecht in unserer Gesellschaft angewiesen sind. Unzweifelhaft ist ebenso, dass auch Österreich in der Verpflichtung steht, einen gewissen Anteil an diesen Flüchtlingen aufzunehmen, um diese sodann auch bestmöglich zu versorgen. Während sich aber einwohnerstärkere Länder innerhalb und außerhalb der EU mehr oder weniger elegant aus der Affäre ziehen, fühlt sich die Österreichische Bundesregierung verpflichtet, die infrastrukturellen Kapazitäten und auch die Aufnahmebereitschaft großer Teile der österreichischen Bevölkerung überzustrapazieren. Es ist auch Ausdruck echten Verantwortungsbewusstseins, die eigenen Möglichkeiten zu erkennen, diese klar zu formulieren und in der Folge danach zu handeln.

Aus diesem Grunde ergeht namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehender
 

Dringlicher Antrag gem. § 18 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz
 

Der Gemeinderat wolle beschließen:

1. Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt an die zuständigen Stellen des Landes und des Bundes heran, um seine Besorgnis über die Unterbringung von Asylwerbern in sensiblen Einrichtungen des Bundes bzw. in privaten Flüchtlingsheimen zu deponieren.

2. Unter Hinweis auf die bereits bestehenden Probleme – im Besonderen die Jugend-, Banden- und Drogenkriminalität im Zusammenhang mit minderjährigen Asylwerbern – werden die zuständigen Stellen des Bundes und des Landes darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufnahmekapazitäten des Großraumes Graz bereits gegenwärtig erschöpft sind, weshalb von der weiteren Zuteilung von Asylwerbern Abstand genommen werden möge.

3. Die zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere die Frau Bundesministerin für Inneres, werden höflich ersucht, die genauen Pläne und Vorhaben, die im Bereich des Asylwesens den Großraum Graz betreffen, bekanntzugeben. Herr Bürgermeister Nagl möge diese sodann dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorlegen.