Initiative i5480: Mitgliedsbeitrag, Jahresbeitrag, reduzierter Jahresbeitrag und Erlass
Letzter Entwurf vom 26.10.2014 um 22:38 Uhr · Quelltext

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied selbst festzulegen, beträgt zwischen €20,– und €1000,– im Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Trifft ein Mitglied keine andere Auswahl, so beträgt der Mitgliedsbeitrag €40,– im Jahr. Mitgliedsbeitragszahlungen über €1000,– im Jahr werden als Spenden angesehen. Ab dem 4. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren.

Neuer Text

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied selbst festzulegen und beträgt zwischen EUR 5,- und EUR 20,- pro Monat bzw zwischen EUR 60,- und EUR 240,- im Kalenderjahr (Jahresbeitrag). Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Jänner per anno oder halbjährlich im Jänner und Juli zu entrichten. Mitgliedsbeitragszahlungen über €240,– pro Jahr werden als Spenden verbucht. Tritt ein Mitglied unterjährig ein, so ist der Mitgliedsbeitrag ab dem Beitrittsmonat zu berechnen und ab diesem im vorraus zu entrichten. Im viertel Quartal ist der Mitgliedsbeitrag für das nächste Jahr schon entrichtbar.

Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren. Auf begründeten schriftlichen Antrag ist der Mitgliedsbeitrag im Einzelfall zur Gänze zu erlassen. Auf diese Möglichkeiten ist explizit hinzuweisen.
 

Begründung

Auf der Website würde das dann so aussehen:

  • Monatlicher Mitgliedsbeitrag EUR (zwischen EUR 5 und EUR 20)
  • Jahresbeitrag EUR (zwischen EUR 60,- und EUR 240,-) (gilt ab Oktober auch fürs nächste Jahr)
  • Reduzierter Jahresbeitrag EUR 30,- (Schü­ler_in, Stu­den­t_in, Prä­senz­die­ner)

Mitgliedsbeiträge bitte im Jänner per anno oder Jänner und Juli halbjährlich entrichten.

Bankverbindung.....

Wenn du dir den Mitliedsbeitrag nicht leisten kannst, teile uns das einfach mit. Mitbestimmung soll nicht am Geld scheitern! -→ mailto: bgf@piratenpartei.at
 
 

Zum Vergleich: Die NEOS verlangen 90€ pro Jahr bzw 45€ reduzierten Beitrag - diese haben zwar politische Macht, aber keine Mitbestimmungsmöglichkeit.

Bitte richte einen Dauerauftrag im Jänner ein damit die Bürokratie ein klein wenig einfacher wird. Willst du einen Einzieher ermöglichen -→ mailto:bgf@piratenpartei.at

Die Mitglieder regelmäßig über die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten (reduzierter Jahresbeitrag, Kontonummer, etc.) zu informieren, gehört zum guten Ton. Immerhin zahlen sie ja. Es gehört ebenfalls zum guten Ton in Ausnahmefällen den Beitrag zu reduzieren oder auch zu erlassen. Auch darauf soll hingewiesen werden - macht ein gutes Bild!

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