Initiative i5410: Modus zur Bildung von Bundesgeschäftsführung und Bundesvorstand ändern
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Letzter Entwurf vom 26.09.2014 um 11:37 Uhr · Quelltext

Die aktuelle Situation ist, dass einige Mitglieder aus BV und BGF zurückgetreten sind (bzw. nicht mehr neu antreten bei der nächsten BGV) und ich glaube der Mangel an Freiwilligen wird nicht so bald weniger werden.
 

Meinungsbild

Bundesgeschäftsführung und Bundesvorstand sollen sich grundsätzlich aus den regionalen Organen bilden. Die direkte Wahl von (oft unbekannten) Leuten auf einer BGV wird abgeschafft. Die BGV reduziert ihre Mitsprache auf ein Vetorecht. Grundsätzlich muss die Gemeinschaft der regionalen Organe verpflichtet werden, aus ihrer Mitte einen mindestens 3köpfigen Bundesvorstand und eine mindestens 2köpfige Bundesgeschäftsführung zu bilden.

Darüber hinaus sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass nicht nur regionale Organisationen möglich sind, sondern auch fachbezogene Organisationen. Fachbezogene Organisationen (früher: Arbeitsgruppen) sollen ab einer bestimmten Größe (z.B. 5 aktive Mitglieder) den regionalen Organisationen gleichgestellt werden.
 

Ausführungen

Was sind meine Erwartungen an eine solche Struktur?

o) Der "Bund" wird heute als etwas abstraktes gesehen. Etwas, was weit weg ist und wo die Großkopferten über andere hinweg alles entscheiden. Das ist ein schlechtes Bild. Werden die regionalen Organisationen verpflichtet, aus ihrer Mitte den Bund zu bestimmen, so ergibt sich implizit eine engere Bindung zwischen Bund und Region.

o) Es wird vielfach das fehlen von fachlichen Gruppen kritisiert. Durch Schaffung von Mitspracherechten sind engagierte Personen in der Lage, regionsübergreifend Gruppen zu bilden die Mitspracherechte in den operativen Gremien haben. Die Gruppe muss nicht mehr zu irgendwelchen LVs oder Bvs pilgern, wenn sie was braucht oder umsetzen will.

o) Die Mechanik ist einfach. Sie wächst und schrumpft mit der Partei. Gibt es viele Leute, so werden halt anstelle von 3 mehr Leute in den BV entsendet. Schrumpft sie, so sind es halt nur drei. Fällt einer raus, rückt jemand von einer Landesorganisation automatisch nach.

o) Ein BV und die BGV konstituieren sich per gemeinsamer Sitzung auf einer BGV. Die BGV verzichtet auf direkte Wahlen und gesteht sich selbst lediglich ein Vetorecht zu. Regionale oder fachliche Gliederungen, die auf eine Teilnahme an dieser Sitzung verzichten, werden auch nichts mitzureden haben. Wer keine Person schickt, der will auch nicht mitreden.